Für wen wir arbeiten

Ein Netzbetreiber beauftragt aus anderen Gründen als ein Bauhof. Diese Seiten sagen je Auftraggebergruppe, was zählt – und was wir dafür nachweisen können.

Auftraggebergruppen: sechs Bedienpersonal: inklusive

Warum es diese Seiten neben den Leistungsseiten gibt

Technisch läuft jeder Einsatz gleich ab: Der Luftstrom trägt den Boden ab, ein Werkzeug fasst die Leitung nicht an. Der Grund für die Bestellung nicht. Deshalb sind die neun Saugbaggerleistungen hier ein zweites Mal geordnet – nach dem, wofür der Besteller geradesteht.

Ein Netzbetreiber haftet für sein Netz; für ihn entscheidet, ob der geöffnete Abschnitt unbeschädigt bleibt und ob sich das hinterher belegen lässt. Ein Bauhof steht in einer anderen Kette: Vergabeform, verkehrsrechtliche Anordnung, Absperrung, Baumschutzsatzung. Und ein Tiefbauunternehmen prüft zuerst, wen es sich auf die eigene Baustelle holt – wer einen Saugbagger bei einem Betrieb bucht, der selbst Tiefbau anbietet, gibt einem möglichen Mitbewerber Einblick in Massen, Bauzeit und Auftraggeber.

Die Frage „Was kostet das?“ stellen alle drei, nur steht sie bei keinem an erster Stelle. Gleich bleibt unsere Rolle: Wir sind reiner Dienstleister und kein Bauunternehmen, das Bedienpersonal gehört zur Leistung, und die Leistungsgrenze verschiebt sich durch keine Auftraggebergruppe.

// Die Leistungsgrenze, für jede Gruppe dieselbe

Wiederverfüllung, Verdichtung und Oberflächenschluss gehören nicht zu unserer Leistung. Wir orten keine Leitungen. Wir entsorgen das Sauggut nicht. Wir stellen keine Verkehrssicherung. Wir schneiden keine gebundenen Decken.

// Mit eigener Seite

Drei Auftraggebergruppen im Detail

Jede Seite behandelt das, was in Anfragen aus dieser Gruppe tatsächlich zu klären ist – nicht dieselbe Leistungsbeschreibung mit ausgetauschter Anrede.

Drei Gruppen ohne eigene Seite

Diese drei fragen regelmäßig an; ihre Aufgabe lässt sich jeweils über eine einzelne Leistung beschreiben.

Garten- und Landschaftsbau, Baumpflege

Typischer Auftrag: Boden im Wurzelbereich abtragen, Wurzeln vor einer Leitungsverlegung freilegen, den Wurzelraum für eine Sanierung öffnen. DIN 18920 und die R SBB (FGSV 2023, Nachfolgerin der RAS-LP 4) sehen dort Absaugen oder Handarbeit vor – der Saugbagger ersetzt hier die Handschachtung, nicht den Bagger. Ein Punkt vorweg: Wir sind Saugbaggerdienstleister und kein Baumpflegefachbetrieb. Welche Wurzeln erhalten bleiben und wie der freigelegte Bereich zu schützen ist, beurteilt ein qualifizierter Betrieb – wir führen den Aushub aus. Wie der wurzelschonende Aushub abläuft.

Industrie- und Hafenbetriebe

Typischer Auftrag: Gruben, Rinnen, Sammelbehälter und Sandfänge leerräumen, ohne dass ein Fahrzeug auf die Fläche fährt oder jemand in den umschlossenen Raum einsteigt. Auf Hafen- und Industrieflächen trifft zusammen, was für das Verfahren spricht: Auffüllungen unbekannter Zusammensetzung, dichte Medienbelegung und Flächen, die im laufenden Betrieb nicht gesperrt werden können. Schächte, Sandfänge und Gruben leerräumen nennt auch die Grenze zum Saugwagen bei flüssigem Inhalt.

Hausverwaltungen und Bauträger

Typischer Auftrag: eine Kellerwand für die Abdichtung freilegen, Kies vom Flachdach holen, Material aus einem Innenhof ohne Zufahrt. Der Grund ist fast immer derselbe – für einen Bagger ist kein Platz, und Erschütterungen an der Bestandswand will niemand verantworten. Abdichtung, Verfüllung und Oberfläche bleiben bei Ihren Gewerken. Fundament und Kellerwand freilegen nennt die Voraussetzungen, Schüttgut absaugen die Materialien, die durch den Schlauch gehen.

Ihre Gruppe steht nicht dabei?

Beschreiben Sie die Aufgabe – wir sagen Ihnen, ob der Saugbagger dafür das richtige Gerät ist.

Fragen zu Vergabe, Rahmenvereinbarung und Abrechnung

Schließen Sie Rahmenvereinbarungen ab?

Über Preise, Leistungsbeschreibung und Abrechnungsmodus gern – das erspart beiden Seiten bei jedem Abruf dieselbe Klärung. Nicht unterschreiben können wir Rahmenverträge mit festen Abrufzeiten oder einer Reaktionszeit in Stunden: Wann ein Termin möglich ist, hängt an der Auslastung. Eine Zusage, die im dritten Abruf bricht, nützt Ihnen nichts.

Was ändert sich bei wiederkehrenden Aufträgen?

Vor allem der Vorlauf. Zufahrt, Aufstellfläche, Traglast, übliche Bodenart und der Verbleib des Sauggutes sind nach dem ersten Einsatz geklärt; die Anfrage schrumpft auf Ort, Termin und Umfang. Dazu kommt ein wirtschaftlicher Punkt: An- und Abfahrt sowie das Rüsten fallen je Einsatztag an, nicht je Arbeitsstelle. Wer mehrere Stellen auf einen Tag legt, teilt diese Posten. Woraus sich der Preis zusammensetzt.

Sind Sie ausschreibungsfähig?

Wir bieten auf Leistungsverzeichnisse an und rechnen prüfbar ab. Was Sie bei uns nicht finden, sind Präqualifikation, Zertifikate und Gütezeichen – wir weisen nur aus, was belegbar ist. Nachprüfbar sind Rechtsform, Registereintrag, Geschäftsführer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; sie stehen auf der Seite über das Unternehmen. Nennen Sie uns vor der Aufnahme in ein Verfahren die geforderten Eignungsnachweise, dann klären wir im Einzelfall, was davon geht.

Rechnen Sie nach Zeit oder nach Aufmaß ab?

In der Regel nach Zeit, weil die Bodenart über die Dauer entscheidet: Derselbe Suchpunkt braucht in Geestsand und in verdichtetem Geschiebemergel unterschiedlich lange, und die Vorlockerung mit Druckluft kostet Einsatzzeit. Positionen nach Aufmaß – je Suchschachtung, je laufendem Meter geöffneter Trasse – sind möglich, wenn Zieltiefe, lichte Maße, Oberfläche und Homogenbereich im Leistungsverzeichnis stehen. Fehlt das, unterstellt jeder Bieter etwas anderes. Welche Angaben eine Position belastbar machen, steht unter Suchschachtung und Suchschlitze.

Wir gehören in keine dieser Gruppen – arbeiten Sie trotzdem für uns?

Die Einteilung ist eine Lesehilfe, kein Zulassungskriterium. Entscheidend sind drei andere Dinge: ob Zufahrt und Aufstellfläche für ein schweres Nutzfahrzeug reichen, welcher Boden ansteht und ob der Umfang die Anfahrt trägt. Der Schwerpunkt liegt im gewerblichen und kommunalen Bereich. Was die Anfahrt ausmacht, zeigen die Entfernungen im Einsatzgebiet.