Havarie: die Schadstelle freilegen, ohne sie zu vergrößern

Bei einem Leitungsschaden zählt jede Stunde. Aber ein zweiter Schaden beim Freilegen kostet Tage.

Erreichbarkeit: Mo–Fr 07:00–18:00 Uhr Rückmeldung: an Werktagen innerhalb von 24 Stunden

Ein Rohrbruch hält sich nicht an den Bauzeitenplan. Wenn Wasser die Bettung ausspült, ein Kabel abgerissen ist oder eine Gasleitung angefahren wurde, steht am Anfang dieselbe Frage: Wie kommen wir an die Schadstelle heran, ohne unterwegs die nächste Leitung zu erwischen?

Dafür ist ein Saugbagger gebaut. Er trägt den Boden mit Luft ab, kein Werkzeug bewegt sich auf die Leitung zu. Was er nicht ist: ein Notdienst rund um die Uhr. Diese Seite sagt, was wir bei einer Havarie übernehmen, wovon abhängt, wann wir auf der Baustelle stehen können, und wann Sie besser jemand anderen anrufen.

Die Lage an der Schadstelle

Bei einer Havarie fehlt genau das, was sonst am Anfang steht: Zeit für Leitungsauskunft, Suchschachtung und Abstimmung. Dazu ein Untergrund, der nicht mehr dem Plan entspricht. Trassenwarnbänder liegen nach DGUV Information 203-017 (Ausgabe Februar 2019) typischerweise 20 bis 40 Zentimeter über der Leitung, bieten aber keinen Schutz gegen mechanische Beschädigung.

Die schadhafte Leitung liegt außerdem selten allein: In gewachsenen Ortsnetzen teilen sich Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation denselben Graben. Nach dem VHV-Bauschadenbericht Tiefbau war 2023 jeder zweite Schaden im Tiefbau ein Leitungsschaden; als Hauptursache benennt der Bericht Bagger und andere Arbeitsmaschinen. Ein zweiter Schaden beim Freilegen verschiebt deshalb genau das, worum es gerade geht – den Reparaturtermin. Wie sich das vermeiden lässt, steht ausführlich unter Leitungsschäden im Tiefbau vermeiden.

Was wir an der Schadstelle übernehmen

Wir legen frei, damit Ihr Reparaturteam arbeiten kann – dasselbe Vorgehen wie beim planbaren Freilegen von Leitungen und Kabeln, nur unter Zeitdruck. Nachbarleitungen kommen dabei sichtbar zum Vorschein, statt vom Baggerzahn gefunden zu werden.

  • Einsehbarer Arbeitsraum. Die Schadstelle wird rundum freigelegt, nicht angegraben. Wer schweißt oder eine Schelle setzt, sieht, womit er es zu tun hat. Auf Wunsch mit Fotodokumentation.
  • Kein Erdhaufen neben der Grube. Das abgetragene Material bleibt im Behälter der Maschine; das kann laut DGUV den Platzbedarf verringern. Auf einer halbseitig gesperrten Straße entscheidet das über machbar oder nicht.
  • Abstand für die Bedienperson. Gesteuert wird per Funkfernbedienung von einem sicheren Standort – niemand muss neben der schadhaften Leitung in der Grube stehen.
  • Die 30-Zentimeter-Grenze. Nach DGUV Information 203-017, Kapitel 6, ist maschineller Aushub nur bis maximal 30 Zentimeter oberhalb oder seitlich der Leitung zulässig. Ab dort scheidet konventionelle Aushubtechnik aus – und bleiben Handschachtung oder Absaugen.
// DGUV Information 203-017, Kapitel 6.1

„Im innerstädtischen Bereich sind Saugbagger besonders gut für Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Leitungen geeignet.“

Wann wir im Havariefall die falsche Adresse sind

Das sagen wir lieber am Telefon als nach dem Einsatz:

  • Die Leitung ist nicht bewertet. Solange der Betreiber Spannungsfreiheit beziehungsweise die Sicherungsmaßnahmen nicht schriftlich bestätigt hat, fangen wir nicht an. Was die DGUV dazu vorgibt, steht weiter unten in den Fragen.
  • Es fließt weiter Wasser. Wir ersetzen keine Wasserhaltung. Eine laufende Ausspülung muss abgestellt oder abgepumpt sein.
  • Der Boden ist bindig und fest. Klei, Lehm und verdichtete Auffüllungen lassen sich in aller Regel erst nach einer Vorlockerung aufnehmen; die Hersteller führen dafür eigene Druckluftwerkzeuge im Programm. Wie stark das bremst, hängt von Bodenart, Verdichtung und Feuchte ab; eine allgemeingültige Zahl dafür gibt es nicht. Die Obergrenze liegt beim Korn: aufgenommen wird, was durch den Saugschlauch passt, faustgroße Steine gehen laut DGUV noch mit. Mehr dazu unter welche Materialien und Böden sich absaugen lassen.
  • Es geht um reine Masse. Liegt im Umfeld nichts, was Schutz braucht, ist der konventionelle Bagger schneller und günstiger. Die Abwägung steht unter Saugbagger, Bagger oder Handschachtung.
  • Die Baustelle liegt weit weg. Wir fahren ab Flughafenstraße 52a in Hamburg-Fuhlsbüttel. Nach Schleswig sind es 120 km, nach Husum 150 km, nach Flensburg 151 km – das Routing weist dafür 81, 107 und 96 Minuten aus, freie Fahrt ohne Verkehr. Husum liegt dabei 1 Kilometer näher als Flensburg und braucht 11 Minuten länger, weil die A23 bei Heide endet. Im Landesnorden und an der Westküste ist die Anfahrt deshalb eine Planungsgröße und keine Kurzfristoption: Für zwei Stunden Arbeitszeit steht ein Saugbagger aus der Gegend früher an der Grube als wir.
  • Ortung, Reparatur, Entsorgung. Wir orten keine Leitungen, reparieren sie nicht und sind kein Entsorgungsfachbetrieb. Verbleib und Deklaration des Sauggutes regeln Sie – was daran hängt, steht unter Sauggut: Wiedereinbau oder Entsorgung.
  • Verkehrssicherung. Absperrung, Beschilderung und Absturzsicherung liegen beim Auftraggeber.

Der Anruf: was wir sofort brauchen

Am schnellsten geht es, wenn die Person anruft, die auf der Baustelle entscheidet – Bauleitung, Polier oder die Bereitschaft des Netzbetreibers. Diese Angaben entscheiden, ob im selben Gespräch ein Termin steht:

  • Einsatzort so genau wie möglich: Adresse, Kreuzung oder Flurstück.
  • Medium und Betreiber: Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme oder Telekommunikation.
  • Vermutete Tiefe der Leitung und Bodenart, soweit bekannt.
  • Zufahrt und Aufstellfläche: Breite, Tragfähigkeit, Durchfahrtshöhe, Abstand zur Arbeitsstelle.
  • Ist abgesperrt, und wer stellt die Verkehrssicherung?
  • Ist der Netzbetreiber informiert, liegt eine Freischaltung vor?
  • Ansprechpartner vor Ort mit Mobilnummer, erreichbar während des Einsatzes.
  • Ab wann wird der Arbeitsraum gebraucht und wie lange?

Dieselben Punkte gelten für planbare Termine; ausführlich stehen sie in der Checkliste zur Baustellenvorbereitung.

Was parallel laufen muss

  1. Netzbetreiber verständigen. In Schleswig-Holstein ist für Strom und Gas überwiegend die Schleswig-Holstein Netz zuständig, in Hamburg die Hamburger Energienetze. Beim Trinkwasser ist es je nach Ort ein anderer Verband oder ein Stadtwerk; einen Landesversorger gibt es nicht.
  2. Absperren und sichern. Ohne freie Zufahrt und gesicherten Bereich lässt sich die Maschine nicht aufstellen.
  3. Genehmigungslage klären. In Hamburg bedarf die Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen nach § 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz einer Erlaubnis; zuständig ist das Bezirksamt. Was bei Sofortmaßnahmen gilt, klären Sie mit der Stelle, die später auch abnimmt.

Wovon die Reaktionszeit tatsächlich abhängt

Wann die Maschine an Ihrer Grube steht, entscheidet sich an vier Punkten. Zwei davon stehen erst fest, wenn wir Ihre Baustelle kennen.

  1. Laufende Auslastung. Läuft gerade ein mehrtägiger Einsatz, brechen wir ihn nicht ohne Weiteres ab. Der Kunde dort hat genauso disponiert wie Sie.
  2. Entfernung. Wir stehen im Norden von Hamburg, in Fuhlsbüttel. Nach Norderstedt weist das Routing 12 Minuten aus, nach Pinneberg 24, nach Ahrensburg 33 – im Hamburger Norden und in den Nachbarstädten ist die Anfahrt selten das, was den Termin verschiebt. Nach Norden tragen A7 und A23 weit: Itzehoe 57 km in 44 Minuten, Neumünster 59 km in denselben 44 Minuten. Südlich der Elbe liegt die Querung dazwischen: Buxtehude ist mit 46 km näher als Neumünster und braucht 14 Minuten länger. Nach Rendsburg sind es 99 km und 67 Minuten, nach Flensburg 151 km und 96 Minuten; Hin- und Rückfahrt binden dort mehr Zeit als mancher Einsatz selbst. Alle Werte sind Freie-Fahrt-Zeiten ohne Verkehr – Berufsverkehr kommt obendrauf, an der Elbquerung besonders. Nachrechnen lässt sich das im Einsatzgebiet mit Kilometern und Fahrzeiten.
  3. Rüst- und Reinigungszeit. Der Sammelbehälter muss geleert sein, bevor neues Material hineinkommt. Boden aus zwei Einsätzen mischen wir nicht im selben Behälter – sonst wird aus zwei unproblematischen Böden ein Deklarationsproblem.
  4. Freigaben vor Ort. Ist die Leitung bei unserer Ankunft nicht bewertet, stehen wir – und Standzeit wird berechnet.

// Fahrzeiten ab Flughafenstraße 52a, 22335 Hamburg – Routing bei freier Fahrt ohne Verkehr

Norderstedt7,1 km · ca. 12 Min.
Pinneberg20,8 km · ca. 24 Min.
Ahrensburg20,1 km · ca. 33 Min.
Itzehoe56,5 km · ca. 44 Min.
Buxtehude45,6 km · ca. 58 Min.
Flensburg151,3 km · ca. 96 Min.
// Was wir zusagen – und was nicht

Während der Geschäftszeiten (Mo–Fr 07:00–18:00 Uhr) erreichen Sie uns telefonisch. Auf Anfragen melden wir uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden – auch dann, wenn die Antwort lautet, dass wir es nicht schaffen.

Was wir nicht zusagen: eine garantierte Reaktionszeit in Stunden. Auslastung, Entfernung, Rüstzeit und Freigabelage bestimmen sie gemeinsam – eine feste Zahl wäre ein Versprechen auf Umstände, die am Tag der Havarie erst feststehen.

Vorsorge vor dem Schadensfall

Der Zeitverlust entsteht selten auf der Straße. Er entsteht davor: Angebot einholen, Konditionen abstimmen, Freigabe im eigenen Haus, Lieferant anlegen. Wer das vorher erledigt, ruft im Schadensfall an und ruft ab.

  • Rahmenvereinbarung. Stunden- und Anfahrtssätze, Mindesteinsatzdauer und Abrechnung einmal geklärt. Woraus sich der Preis zusammensetzt, steht unter was ein Saugbaggereinsatz kostet.
  • Stammdaten in beide Richtungen. Unsere Nummer in Ihrer Bereitschaftsliste, Ihre Ansprechpartner und Rechnungsangaben bei uns.
  • Kritische Punkte vorab beschreiben. Bodenart, Zufahrt und bekannte Belegung des Grabens – einmal notiert, spart das am Schadenstag zwei Telefonate.
  • Beauftragung intern regeln. Wer darf am Freitagnachmittag verbindlich beauftragen? Das hält häufiger auf als die Anfahrt.

Havarie gemeldet?

Rufen Sie an, solange wir am Telefon sind – schriftliche Anfragen beantworten wir an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Fragen, die im Havariefall zuerst kommen

Wie schnell können Sie bei einer Havarie vor Ort sein?

Das hängt von Auslastung, Entfernung und Rüstzeit ab. Wir fahren ab Hamburg-Fuhlsbüttel; im Hamburger Norden und in den Nachbarstädten – Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg – lässt sich am ehesten kurzfristig etwas einschieben, entlang von A23 und A7 auch noch in Elmshorn, Itzehoe oder Neumünster. Südlich der Elbe kommt die Querung dazu; nach Flensburg oder Husum ist die Anfahrt eine Planungsgröße. Eine pauschale Stundenzusage geben wir nicht. Wir nennen im Gespräch den frühesten möglichen Termin – und sagen ab, wenn wir ihn nicht halten können.

Haben Sie eine Notrufnummer für nachts und am Wochenende?

Nein, eine Rufbereitschaft rund um die Uhr unterhalten wir nicht. Telefonisch erreichen Sie uns während der Geschäftszeiten (Mo–Fr 07:00–18:00 Uhr); auf schriftliche Anfragen melden wir uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden. Eine Nummer, an der nachts niemand abnimmt, hilft Ihnen nicht.

Können Sie arbeiten, während Wasser austritt oder Gas strömt?

Nein. Nach DGUV Information 203-017 gelten erdverlegte Stromleitungen als unter Spannung stehend, bis der Betreiber die Spannungsfreiheit schriftlich bestätigt; Gas- und Fernwärmeleitungen gelten als gefährdend, bis er die Schutz- und Sicherungsmaßnahmen schriftlich bestätigt hat. Eine laufende Ausspülung muss abgestellt oder abgepumpt sein.

Was passiert, wenn beim Freilegen eine weitere Leitung angetroffen wird?

Dann gilt, was die DGUV für das unvermutete Antreffen von Leitungen vorgibt: Arbeiten sofort einstellen, Stelle sichern und kennzeichnen, Leitungsbetreiber und Auftraggeber verständigen. Voraussetzung unsererseits bleibt, dass uns die vorhandene Leitungsauskunft vor Arbeitsbeginn vorliegt.

Brauchen wir Absperrung und Genehmigung, bevor Sie kommen?

Ja, und beides liegt beim Auftraggeber. Verkehrssicherung stellen wir nicht. In Hamburg ist zusätzlich die Sondernutzungserlaubnis des Bezirksamts nach § 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz zu beachten. Wir kommen auf eine freigegebene, gesicherte Stelle.

Lohnt eine Rahmenvereinbarung, wenn wir zweimal im Jahr anrufen?

Meistens ja. Sie kostet nichts und nimmt den langsamsten Teil vorweg: Konditionen, Ansprechpartner, Freigabeweg. Wer selten baut, hinterlegt wenigstens unsere Daten in der Bereitschaftsliste. Am schnellsten geht das über das Anfrageformular für Einsätze, bevor es soweit ist.