Im Wurzelbereich arbeiten, ohne den Baum zu verlieren
Feinwurzeln entscheiden über die Standsicherheit. Absaugen legt sie frei, statt sie abzureißen.
Ein Baum nimmt selten Schaden, weil neben ihm gearbeitet wird. Er nimmt Schaden, weil beim Arbeiten sein Wurzelwerk abgerissen oder sein Wurzelraum zusammengedrückt wird. Der Baggerlöffel reißt mit, was in seiner Bahn liegt. Ein Saugbagger nimmt stattdessen den Boden weg und lässt das Wurzelgeflecht stehen – wurzelschonender Aushub heißt genau das.
Warum die Feinwurzeln entscheiden
Wasser und Nährstoffe holt sich ein Baum nicht über die armdicken Grobwurzeln, sondern über das feine Wurzelgeflecht in den oberen Bodenschichten. Die Grobwurzeln verankern, die Feinwurzeln versorgen. Reißt dieses Geflecht auf einer Seite ab, sieht man dem Baum das im ersten Sommer meist nicht an. Sichtbar wird der Eingriff zwei oder drei Jahre später: an einer lichten Krone, an Totholz, im ungünstigen Fall an einer Standsicherheit, für die niemand mehr geradestehen will. Der Verursacher ist dann längst weg – die Ersatzpflanzung nicht.
Der zweite Schaden entsteht ganz ohne Werkzeug. Wer mit schwerem Gerät im Wurzelbereich rangiert, verdichtet den Boden und nimmt den Wurzeln die Luft. Die Hamburgische Baumschutzverordnung vom 28. Februar 2023 führt deshalb neben Abgrabungen, Ausschachtungen und dem Verlegen von Leitungen ausdrücklich die Verdichtung des Bodens durch Befahren mit schwerem Gerät als verbotene Störung im Wurzelbereich auf. Auf den ton- und schluffreichen Marschböden Schleswig-Holsteins ist das keine Formalie: Sie sind besonders verdichtungsempfindlich.
Was beim Absaugen anders läuft
Ein Saugbagger arbeitet nicht mit einer Schneide im Boden, sondern mit Luft. Die DGUV beschreibt das Verfahren in ihrer Information 203-017 (Ausgabe Februar 2019) nüchtern: Das Gebläse erzeugt Luftströme von bis zu 32.000 m³/h und einen Unterdruck von bis zu 400 hPa (= 400 mbar = 0,4 bar), im Bereich der Saugkrone wird das Material vom Luftstrom mitgerissen. Diese Zahlen beschreiben die Geräteklasse, wie die DGUV sie darstellt – es sind keine Daten unserer Maschine. Wie der Luftweg im Einzelnen aufgebaut ist, steht unter wie ein Saugbagger funktioniert. Für den Wurzelbereich zählt vor allem eines: Der Boden verschwindet, das Wurzelgeflecht bleibt stehen und liegt danach sichtbar frei. Gearbeitet wird über den Saugschlauch, das Fahrzeug muss also nicht in den Wurzelbereich fahren – damit erledigt sich das Verdichtungsproblem gleich mit.
Feste, bindige oder verdichtete Böden lassen sich allerdings nicht ohne Weiteres absaugen. Für diese Geräteklasse bieten die Hersteller pneumatische Lockerungswerkzeuge an, unter anderem Blaslanzen, die Druckluft punktuell in den Boden schießen; nach Herstellerangabe zur Geräteklasse sind sie auch für Arbeiten im Wurzelbereich vorgesehen – welche Werkzeuge an unserer Maschine mitfahren, sagen wir Ihnen zur Anfrage. Welche Böden das betrifft, ist unter Materialien und Böden aufgeschlüsselt. Ob im konkreten Wurzelraum gelockert wird, womit und wie nah am Stamm, entscheidet der Maschinist vor Ort – im Zweifel gemeinsam mit der baumfachlichen Begleitung.
Regelwerke: was gilt, was ersetzt wurde
Für den Bodenabtrag im Wurzelbereich verlangen die einschlägigen Regelwerke üblicherweise, dass er unter Schonung des Wurzelwerks erfolgt – durch Absaugen oder in Handarbeit. Maßgeblich ist DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“. Das Absaugen ist im Baumschutz damit kein Behelf, sondern ein benanntes Verfahren. Welcher Ausgabestand für Ihr Vorhaben gilt, ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Die RAS-LP 4 aus dem Jahr 1999 steht immer noch in Ausschreibungstexten und Vergabeunterlagen. Ende 2023 wurde sie durch die R SBB ersetzt – „Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen“, FGSV 293/4. Steht in Ihren Unterlagen noch RAS-LP 4, lohnt der Blick, ob dort nur eine alte Bezeichnung weitergeschleppt wurde.
Daneben steht die rechtliche Ebene, und die regeln die Kommunen unterschiedlich. In Hamburg definiert die Baumschutzverordnung vom 28. Februar 2023 den geschützten Wurzelbereich als Bodenfläche unter der Krone (Kronentraufe) zuzüglich 1,5 Meter nach allen Seiten; die Lübecker Baumschutzsatzung beschreibt ihn ebenfalls als Bereich unterhalb der Krone zuzüglich 1,50 Meter und verbietet dort Abgrabungen und Ausschachtungen. In Kiel ist für Maßnahmen am öffentlichen Ver- und Entsorgungsnetz eine vorherige Anzeige bei der Stadt vorgesehen, mit Wartefrist – das gehört in die Terminplanung, nicht in die Woche vor Baubeginn. Was in Ihrem Fall gilt, steht in der örtlichen Satzung, der Baugenehmigung und der Auflage der Behörde. Wir lesen diese Vorgaben nicht für Sie aus; wir richten unsere Arbeitsweise danach, wenn Sie sie uns nennen.
Was Sie hinterher in der Hand haben
Wer im Wurzelbereich arbeiten lässt, muss der Behörde später erklären können, wie gearbeitet wurde. Auf Wunsch fotografieren wir deshalb den Zustand vor dem Abtrag, den freigelegten Wurzelverlauf und den Abschnitt bei Übergabe. Das ist eine Aufnahme des Bauzustands, kein Baumgutachten und keine Vitalitätsbeurteilung – die fachliche Bewertung bleibt beim Baumpflegebetrieb oder Sachverständigen. Sagen Sie uns vorher, was dokumentiert sein soll, dann steht es im Angebot; was sonst noch vor dem Einsatztag geklärt sein sollte, steht in der Checkliste zur Baustellenvorbereitung. Telefonisch erreichen Sie uns Mo–Fr 07:00–18:00 Uhr; auf schriftliche Anfragen melden wir uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden zurück.
Typische Anlässe im Wurzelbereich
Fünf Situationen, in denen im Wurzelbereich abgesaugt statt gebaggert wird. In allen geht es darum, Boden zu entfernen und Wurzeln stehen zu lassen.
Leitungstrasse im Wurzelbereich
Kabel, Hausanschluss oder Kanal verlaufen durch den Kronentraufbereich. Wir legen die Trasse frei, ohne die Wurzeln zu durchtrennen.
Baugrube neben Bestandsbaum
Die Baugrubenkante liegt zu nah am Baum für maschinellen Aushub. Wir stellen sie her, ohne Werkzeug im durchwurzelten Boden.
Bodenaustausch im Wurzelraum
Verdichteter Oberboden wird abgetragen, damit ein Fachbetrieb Substrat einbauen kann. Die Maßnahme plant die Baumpflege, den Abtrag machen wir.
Freilegen für das Gutachten
Für Wurzelsuchschachtungen und Sondiergräben tragen wir den Boden so ab, dass der Sachverständige die Wurzelverläufe sieht.
Verpflanzung vorbereiten
Soll ein Baum umgesetzt werden, muss der Wurzelballen frei sein, bevor er gefasst wird – Bodenabtrag mit wenig Spielraum.
Wer uns beauftragt
Kommunen und Grünflächenämter, Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Baumpflegefachbetriebe ohne eigene Saugtechnik, Netzbetreiber sowie Bauträger mit Baumschutzauflagen aus der Baugenehmigung. Für GaLaBau- und Baumpflegebetriebe arbeiten wir als Nachunternehmer – ohne selbst als Baumpflege aufzutreten und ohne auf Ihre Leistung mitzubieten. Liegt neben der Wurzel auch noch eine Leitung, ist das derselbe Einsatz: Wir legen Kabel und Leitungen frei, ohne sie mechanisch anzugreifen.
Grenzen des Verfahrens
Wir sind Saugbaggerdienstleister, kein Baumpflege-Fachbetrieb. Baumkontrolle, Vitalitätsbeurteilung, Schnittmaßnahmen und Gutachten gehören in die Hand eines qualifizierten Baumpflegebetriebs oder Sachverständigen. Wir führen den Aushub aus und richten uns nach dessen Vorgaben.
- Keine Garantie auf unversehrte Wurzeln. Belastbare Zahlen dazu, bis zu welcher Wurzelstärke ein Freilegen garantiert schadfrei bleibt, gibt es nicht. Der Luftstrom setzt kein Werkzeug an; in steinigem Untergrund bleibt Sorgfalt trotzdem eine Frage des Arbeitstempos.
- Bindiger Boden kostet Zeit. Klei, Geschiebemergel und verdichtete Auffüllungen müssen vorher gelockert werden. Im Wurzelbereich geschieht das zurückhaltender, und das verlängert den Einsatz.
- Die Korngrenze bleibt. Saugbar ist nach DGUV alles bis zur Korngröße des Saugschlauchdurchmessers, faustgroße Steine eingeschlossen. Findlinge und größere Bauschuttbrocken müssen von Hand heraus.
- Vorgeschriebene Handschachtung setzen wir nicht außer Kraft. Steht in der Auflage ausdrücklich Handarbeit, ist das mit der Behörde zu klären, bevor wir anrücken.
- Zufahrt und Standplatz entscheiden mit. Die Maschine ist ein schweres Nutzfahrzeug und braucht tragfähigen Untergrund außerhalb des Wurzelbereichs. Was das für Ihre Baustelle bedeutet, steht unter Maschine und Technik.
- Für reinen Massenaushub sind wir die falsche Wahl. Wo weder Baum noch Leitung im Umfeld liegt, ist der konventionelle Bagger schneller und günstiger – der Vergleich der drei Verfahren sagt, wo die Grenze liegt.
- Entsorgung des Sauggutes gehört nicht zu unserer Leistung. Wir nehmen den Boden auf und laden ihn dort ab, wo Sie es uns zeigen. Deklaration, Annahmestelle und Kosten der Entsorgung bleiben bauseits.
- Weite Anfahrten sind planbar, nicht kurzfristig. Wir arbeiten von der Flughafenstraße 52a in Hamburg-Fuhlsbüttel aus. Nach Flensburg sind es 151 km und 96 Minuten, nach Husum 150 km und 107 Minuten – einen Kilometer weniger, elf Minuten mehr, weil die A23 bei Heide endet. Straßenroute bei freier Fahrt, ohne Verkehr. Für einen halben Tag im Wurzelbereich lohnt sich diese Fahrt selten, bei mehrtägigen Abschnitten schon. Im Umland fällt die Abwägung anders aus: Norderstedt liegt 7 Kilometer entfernt, Elmshorn 36, und selbst Buxtehude südlich der Elbe bleibt mit 58 Minuten unter einer Stunde.
Baum im Baufeld?
Nennen Sie uns Standort, Auflage und Zeitfenster – wir sagen Ihnen, ob Absaugen hier der richtige Weg ist.
Fragen aus der Bauleitung zum Wurzelbereich
Ersetzt der Saugbagger eine vorgeschriebene Handschachtung?
Die einschlägigen Regelwerke nennen Absaugen und Handarbeit in der Regel nebeneinander, wenn es um Bodenabtrag unter Schonung des Wurzelwerks geht. Ob im konkreten Fall abgesaugt werden darf, legt die Auflage der zuständigen Behörde fest. Klären Sie das vor der Beauftragung – über eine ausdrückliche Vorgabe setzen wir uns nicht hinweg.
Beschädigt der Saugbagger Baumwurzeln?
Es geht kein Werkzeug in den Boden: Der Luftstrom trägt das Material ab, das Wurzelgeflecht bleibt stehen. Eine Garantie, dass keine einzige Wurzel Schaden nimmt, gibt Ihnen seriös niemand – in steinigem Boden ist Sorgfalt vor allem eine Frage des Arbeitstempos. Deshalb kommt bei uns immer eingearbeitetes Bedienpersonal mit.
Ab welcher Wurzelstärke müssen Wurzeln erhalten bleiben?
Das gibt nicht der Saugbaggerbetrieb vor, sondern das Regelwerk, die Baumschutzsatzung oder die Auflage im Einzelfall – häufig konkretisiert durch den begleitenden Baumpflegefachbetrieb. Nennen Sie uns die Vorgabe, dann arbeiten wir danach.
Wie werden freigelegte Wurzeln vor dem Austrocknen geschützt?
Üblich ist, freigelegte Wurzeln abzudecken – etwa mit Jute oder Vlies – und feucht zu halten, solange die Grube offen ist. Was im Einzelfall gefordert ist, bestimmt die baumfachliche Begleitung. Unser Beitrag ist planerisch: Wir stimmen den Termin so ab, dass der Abschnitt nicht länger offen liegt als nötig.
Brauche ich eine Genehmigung, bevor im Wurzelbereich gegraben wird?
Meistens ja, sobald der Baum unter eine kommunale Baumschutzsatzung oder -verordnung fällt – die Schwellenwerte sind örtlich verschieden und hängen am Stammumfang. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde beziehungsweise das Grünflächenamt. Rechnen Sie eine Vorlaufzeit ein: Ausnahmen und Anzeigen brauchen Bearbeitungsdauer. Die Klärung liegt beim Auftraggeber, wir arbeiten nach der erteilten Auflage.
Arbeiten Sie als Nachunternehmer für GaLaBau- und Baumpflegebetriebe?
Ja. Sie behalten Auftrag und fachliche Führung am Baum, wir stellen Maschine und Maschinist für den Aushub. Abgerechnet wird nach Zeit zuzüglich An- und Abfahrt; woraus sich der Preis zusammensetzt, steht im Wissensbereich. Unsere Sätze dort sind Richtwerte, netto zzgl. Umsatzsteuer; verbindlich werden sie, wenn wir die Baustelle kennen.