So läuft ein Saugbaggereinsatz ab

Von der Anfrage bis zur Übergabe – inklusive der Punkte, an denen der Auftraggeber mitwirken muss.

Stand: August 2026 Lesezeit: ca. 7 Minuten Quellen: DGUV 203-017 · DVGW GW 315 (A)
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Zwischen Ihrer Anfrage und dem Moment, in dem eine Leitung sichtbar im Graben liegt, stehen acht Schritte. Vier davon passieren, bevor die Maschine anrollt – und genau dort entscheidet sich, ob der Einsatztag ein Arbeitstag wird oder ein Wartetag.

Diese Seite beschreibt den Ablauf so, wie er bei uns tatsächlich läuft, einschließlich der Stellen, an denen wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen sind. Wer regelmäßig Saugbagger bestellt, wird das meiste kennen. Wer zum ersten Mal beauftragt oder ausschreibt, findet hier die Punkte, die im Leistungsverzeichnis regelmäßig fehlen und später zum Streit über die Rechnung führen.

Acht Schritte von der Anfrage bis zur Übergabe

Anfrage mit den entscheidenden Angaben

Für eine erste Einschätzung brauchen wir sechs Dinge: Einsatzort, was freigelegt oder abgesaugt werden soll, ungefähre Tiefe, Bodenart, Zufahrt und Stellfläche sowie den gewünschten Zeitraum. Was Sie nicht sicher wissen, schreiben Sie bitte als unbekannt hinein. Eine offene Frage ist für die Kalkulation deutlich besser als eine Annahme, die sich am Einsatztag als falsch herausstellt.

Rückfrage und Einschätzung – manchmal raten wir ab

Wir fragen nach, was fehlt, und sagen Ihnen, was wir für machbar halten. Nicht selten lautet die Antwort, dass ein anderes Verfahren für Sie günstiger ist: Bei reinem Massenaushub ohne Leitungen im Umfeld arbeitet ein konventioneller Bagger schneller – wann welches Verfahren die bessere Wahl ist, haben wir gegenübergestellt. Und zwei Suchschlitze in Flensburg – 151 km von der Flughafenstraße 52a in Fuhlsbüttel, 96 Minuten je Richtung – tragen die Anfahrt nicht. Diesen Satz hören Sie vor dem Angebot, nicht nach dem Einsatz.

Angebot und Terminabstimmung

Das Angebot nennt Stunden- oder Tagessatz, An- und Abfahrt getrennt und, wenn der Boden es erwarten lässt, die Vorlockerung als eigenen Posten. Dazu die Positionen, die erfahrungsgemäß untergehen: Rüstzeit, Reinigung, Wartezeit. Wie sich der Preis eines Einsatztages zusammensetzt, ist auf der Kostenseite aufgeschlüsselt. Einen Termin bestätigen wir erst, wenn absehbar ist, dass die Vorbereitungen bis dahin stehen.

Vorbereitung durch den Auftraggeber

Fünf Punkte müssen vor dem Termin geklärt sein: Leitungsauskunft und Bestandspläne liegen vor; Zufahrt und Stellfläche sind zugewiesen und werden freigehalten; Absperrung und Verkehrssicherung sind geregelt; ein Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis ist benannt; der Weg für das abgesaugte Material steht fest. Ob der Boden zurück in die Grube darf oder wohin er sonst geht, behandelt der Beitrag zur Entsorgung des Sauggutes.

Anfahrt und Einrichten

Vor Ort prüfen wir zuerst die Stellfläche, sichern das Fahrzeug ab und verlegen den Saugschlauch bis zur Arbeitsstelle. Dann lassen wir uns von Ihrem Verantwortlichen einweisen: Was liegt wo, was ist bereits geortet und abgesteckt, welche Bereiche sind tabu. Diese Einweisung dauert Minuten und ist trotzdem der wichtigste Teil des Vormittags.

Die Arbeiten

Abgetragen wird schrittweise, Lage für Lage, bis die Leitung sichtbar frei liegt. In festen oder bindigen Böden wird vorher mit Druckluft gelockert: Der Luftstrahl einer Blas- oder Sprenglanze reißt den Bodenverbund auf, ohne die Leitung mechanisch anzugreifen. Welche Böden sich ohne Vorlockerung absaugen lassen und welche nicht, ist ein eigenes Thema. Gesteuert wird per Funkfernsteuerung; der Maschinist muss sich nicht neben der freizulegenden Leitung in der Grube aufhalten (DGUV Information 203-017, Ausgabe Februar 2019, Anhang 5). Zwischendurch wird gesichtet und mit Ihnen abgestimmt.

Übergabe des freigelegten Abschnitts

Wir sehen uns den Abschnitt gemeinsam an. Auf Wunsch dokumentieren wir ihn fotografisch für Ihre Bauunterlagen. Was nicht zu unserer Leistung gehört: das Sichern oder Aufhängen der freigelegten Leitung. Die DGUV Information 203-017 verlangt dafür die Vorgabe oder Mitwirkung des Leitungsbetreibers und schließt punktuelle Aufhängungen aus, weil dabei Knicke und zu enge Biegeradien entstehen können.

Abfahrt, Reinigung und Abrechnung

Nach jedem Einsatz wird die Maschine gereinigt. Diese Zeit steckt nicht im Stundensatz, sondern steht als eigener Posten im Angebot – wie die Rüstzeit und eine etwaige Wartezeit auch. Abgerechnet wird nach Aufmaß oder nach Zeit, wie vorher vereinbart. Das abgesaugte Material bleibt bauseits – die Entsorgung ist nicht Teil unserer Leistung.

Warum der Saugbagger überhaupt kommt

Die DGUV Information 203-017 lässt maschinellen Aushub nur bis 30 Zentimeter oberhalb oder seitlich der Leitung zu; die letzten Zentimeter müssen anders abgetragen werden. Zugleich stellt sie klar, dass die Schutzabstände der Leitungsbetreiber einzuhalten sind – die können strenger ausfallen. Für den innerstädtischen Bereich nennt dieselbe Schrift Saugbagger ausdrücklich als besonders gut geeignet für Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Leitungen. Der Ablauf oben ist die praktische Umsetzung dieser beiden Sätze.

Wer wofür zuständig ist

Die folgende Aufstellung gibt wieder, wie wir Aufträge üblicherweise abwickeln. Sie ist keine Rechtsauskunft und ersetzt keine vertragliche Regelung – maßgeblich ist, was in Ihrem Auftrag steht. Soll eine Zeile bei Ihnen anders laufen, gehört sie vor das Angebot.

Aufgabenverteilung bei einem Saugbaggereinsatz
AufgabeÜblicherweise übernimmt sie
Leitungsauskunft einholen, Bestandspläne bereitstellen Auftraggeber beziehungsweise die bauausführende Firma. Das DVGW-Arbeitsblatt GW 315 (A) von Januar 2020 richtet die Erkundigungspflicht an den Bauausführenden und benennt daneben ausdrücklich Mitwirkungspflichten von Auftraggebern, Bauherren, Ingenieurbüros und Architekten.
Trasse orten und abstecken Auftraggeber, eine Ortungsfachfirma oder der Netzbetreiber. Ortung bieten wir nicht als eigene Leistung an; wir legen frei, was verortet ist.
Genehmigungen, verkehrsrechtliche Anordnung, Absperrung Auftraggeber. Aufgrabungen im öffentlichen Wegegrund sind genehmigungspflichtig – in Hamburg etwa über die Sondernutzungserlaubnis nach § 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz, zuständig ist das jeweilige Bezirksamt. Was in Ihrer Kommune gilt, sagt Ihnen die örtliche Straßenbaubehörde.
Zufahrt, Stellfläche, zulässige Belastung Auftraggeber. Wir sagen Ihnen vorher, was wir brauchen; verfügbar machen können wir es nicht.
Ansprechpartner vor Ort Auftraggeber. Eine Person, die einweisen und im laufenden Betrieb entscheiden darf.
Saugbaggerarbeiten, Bedienung, Vorlockerung Wir – mit eigenem Maschinisten. Ohne Bedienpersonal geben wir die Maschine nicht heraus.
Sichern und Aufhängen freigelegter Leitungen Nach Vorgabe oder unter Mitwirkung des Leitungsbetreibers (DGUV Information 203-017).
Entsorgung des Sauggutes Bauseits. Wir transportieren das Material zur abgestimmten Abkippstelle, treten aber nicht als Entsorger auf.
Verfüllen, Verdichten, Oberfläche schließen Auftraggeber beziehungsweise dessen Tiefbauunternehmen. Wir führen Saugbaggerarbeiten aus und treten nicht als Bauunternehmen auf.

Woran Einsatztage tatsächlich scheitern

Nach unserer Erfahrung geht Zeit fast nie beim Saugen verloren. Sie geht verloren, weil die Maschine dasteht und auf etwas wartet, das vorher hätte geklärt werden können. Sieben Fälle kommen immer wieder vor – jeweils mit dem einen Satz, der sie verhindert.

Typische Stolperstellen und ihre Vermeidung
Was den Tag kostetWie Sie es vermeiden
Die Zufahrt ist zugeparkt oder durch Container verstellt Halteverbot rechtzeitig beantragen und am Vortag kontrollieren lassen. Durchfahrtsbreite und lichte Höhe nachmessen: Es kommt ein schweres Nutzfahrzeug, kein Transporter. Die Maße und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, das bei Ihnen eingesetzt wird, nennen wir Ihnen vor dem Termin – das Datenblatt der Maschine gibt es auf Anfrage.
Die Stellfläche ist belegt oder trägt nicht Die Fläche im Auftrag benennen und am Einsatztag freihalten. Bei Tiefgaragendecken, frisch verfüllten Gräben und empfindlichen Pflasterflächen die zulässige Belastung vorab mit Eigentümer oder Statiker klären.
Die Freigabe des Netzbetreibers fehlt Auskunft und – falls der Betreiber sie fordert – Einweisung oder Freigabe vor der Terminbestätigung einholen. Die Bearbeitungszeit des Betreibers ist Teil der Terminplanung und liegt außerhalb unseres Einflusses.
Absperrung und Verkehrssicherung sind nicht gestellt Im Auftrag festhalten, wer sie stellt und ab wann sie steht. Im öffentlichen Verkehrsraum beginnen wir ohne Absperrung nicht.
Niemand ist vor Ort ansprechbar Name und Mobilnummer eines Entscheiders in die Auftragsbestätigung. Jede Frage, die im laufenden Betrieb niemand beantwortet, wird zu Standzeit.
Der Entsorgungsweg ist ungeklärt Vor dem Termin festlegen, wohin das Material geht und wer es annimmt. Der Sammelbehälter ist begrenzt; ohne Abkippstelle endet der Einsatz, wenn er voll ist.
Der Boden ist anders als angenommen Bodenart in der Anfrage nennen und im Zweifel als unsicher kennzeichnen. Feste und bindige Böden erfordern regelmäßig eine Vorlockerung – die gehört dann von vornherein ins Angebot statt später in einen Nachtrag.

Zwei dieser Punkte sind früher dran: die Netzbetreiberfreigabe, deren Bearbeitungszeit niemand auf der Baustelle beschleunigt, und die Bodenart, die schon in die Kalkulation gehört. Die übrigen fünf lassen sich am Vortag prüfen. Die ausführliche Checkliste zur Baustellenvorbereitung geht sie einzeln durch – sinnvollerweise gemeinsam mit dem Polier, der die Fläche am Einsatztag tatsächlich vor sich hat.

Wann dieser Ablauf nicht zu Ihrem Vorhaben passt

Vier Fälle, in denen wir abraten oder gar nicht erst anbieten. Wer sich hier wiedererkennt, spart sich die Anfrage.

Reiner Massenaushub ohne Leitungen im Umfeld. Wo nichts geschützt werden muss, hebt ein konventioneller Bagger schneller und billiger aus. Unser Verfahren kostet dann Geld für einen Vorteil, den niemand braucht.

Wenig Arbeit weit weg. An- und Abfahrt werden getrennt berechnet, mit 120 Euro netto je Stunde, und hängen nicht an der Aushubmenge. Bei zwei Suchschlitzen in Schleswig (120 km, 81 Minuten), Husum (150 km, 107 Minuten) oder Flensburg (151 km, 96 Minuten) steht diese Position in keinem Verhältnis zur Arbeitszeit. Husum liegt dabei einen Kilometer näher als Flensburg und kostet elf Minuten mehr, weil die A23 bei Heide endet. Sinnvoll wird es dort, wenn mehrere Punkte an einem Tag zusammenkommen oder ohnehin ein mehrtägiges Los ansteht. Unsere Sätze sind Richtwerte, netto zzgl. Umsatzsteuer; verbindlich werden sie, wenn wir die Baustelle kennen – Zugänglichkeit, Bodenart, Leitungslage und Einsatzdauer bestimmen den Aufwand.

Nachts, am Wochenende, sofort. Eine Rufbereitschaft rund um die Uhr unterhalten wir nicht. Telefonisch erreichbar sind wir Mo–Fr 07:00–18:00 Uhr, auf Anfragen melden wir uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden. Wer für einen Rohrbruch um drei Uhr morgens jemanden braucht, ist bei einem Betrieb mit Notdienst besser aufgehoben; was bei einem Kurzfristeinsatz tatsächlich möglich ist, steht auf der zugehörigen Leistungsseite.

Ein Auftragnehmer für die ganze Kette. Ortung, Entsorgung des Sauggutes sowie Verfüllen und Verdichten bieten wir nicht an. Verlangt Ihre Ausschreibung genau diese Bündelung, sind wir der falsche Bieter. Als Nachunternehmer eines Tiefbauunternehmens, das die übrigen Gewerke stellt, passen wir dagegen gut.

Einsatz konkret durchsprechen?

Nennen Sie uns Ort, Leitungsart, Tiefe und Zeitraum – wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden mit einer Einschätzung.

Häufige Fragen zum Ablauf

Wie lange dauert ein typischer Saugbaggereinsatz?

Dafür gibt es keine allgemeingültige Angabe. Die Dauer hängt an der Menge, der Bodenart, der Zugänglichkeit der Arbeitsstelle und daran, wie oft der Behälter zwischendurch entleert werden muss. Als Planungsgröße rechnen wir mit einem Einsatztag von acht Stunden; darauf ist auch unser Tagesrichtwert von 1.800 Euro netto bezogen. Belastbar werden Zeitansatz und Betrag erst, wenn wir Umfang und Boden kennen.

Wie kurzfristig können Sie kommen?

Auf Anfragen melden wir uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden mit einer Aussage zum möglichen Termin. Wann wir tatsächlich fahren, hängt von der laufenden Auslastung und der Entfernung ab; in Hamburg und im nördlichen Umland – Norderstedt liegt 7 Kilometer entfernt, Pinneberg 21, Elmshorn 36 – sind wir naturgemäß flexibler als in Flensburg oder Husum. Eine pauschale Reaktionszeit in Stunden wäre nicht haltbar: Sie hängt an der Auslastung des Einsatztages und an der Fahrstrecke, nicht an einer Zusage.

Brauchen wir für den Einsatz eine Genehmigung oder eine Straßensperrung?

Das hängt vom Ort ab. Auf privatem Gelände in der Regel nicht, im öffentlichen Wegegrund praktisch immer: Aufgrabungen dort sind genehmigungspflichtig, in Hamburg etwa über die Sondernutzungserlaubnis nach § 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz beim zuständigen Bezirksamt. Welche Anordnung und welche Absperrung Ihre Kommune verlangt, klärt die örtliche Straßenbaubehörde. Die Beantragung liegt beim Auftraggeber beziehungsweise Bauherrn, nicht bei uns.

Müssen wir jemanden vor Ort stellen?

Ja. Wir brauchen eine Person, die uns einweisen kann und im laufenden Betrieb entscheidungsbefugt ist: Wo genau soll freigelegt werden, was ist bereits geortet, wie weit geht der Arbeitsbereich, wohin mit dem Material. Ohne diese Person arbeiten wir entweder mit Annahmen oder gar nicht – beides ist unnötig teuer.

Was passiert, wenn beim Freilegen eine unbekannte Leitung auftaucht?

Dann gilt, was die DGUV Information 203-017 vorgibt: Arbeiten sofort einstellen, die Stelle sichern und kennzeichnen, Leitungsbetreiber und Auftraggeber verständigen. Erdverlegte elektrische Leitungen sind als unter Spannung stehend zu behandeln, solange der Betreiber die Spannungsfreiheit nicht schriftlich bestätigt hat; Gas- und Fernwärmeleitungen gelten als gefährdend, bis der Betreiber die Schutz- und Sicherungsmaßnahmen schriftlich bestätigt hat. Wie es weitergeht, entscheidet danach der Betreiber, nicht der Zeitplan.

Übernehmen Sie auch Ortung, Entsorgung oder das Verfüllen?

Nein, keines der drei. Wir führen Saugbaggerarbeiten mit eigenem Bedienpersonal aus. Die Ortung beauftragen Sie bei einer Ortungsfachfirma oder beim Netzbetreiber, die Entsorgung des Sauggutes erfolgt bauseits, und das Verfüllen und Verdichten übernimmt Ihr Tiefbauunternehmen. Diese Abgrenzung ist beabsichtigt: Wir treten nicht als Bauunternehmen auf und bieten deshalb auch nicht auf Ihre Bauleistung mit.

Bekommen wir eine Dokumentation des freigelegten Abschnitts?

Auf Wunsch fotografieren wir den freigelegten Abschnitt für Ihre Bauunterlagen; sagen Sie das bitte bei der Beauftragung, nicht erst beim Verfüllen. Die förmliche Abnahme der Leitung, ihre Sicherung und alle Nachweise gegenüber dem Netzbetreiber laufen über Sie beziehungsweise über den Betreiber selbst.