Glasfaserausbau: Kreuzungspunkte öffnen, ohne Nachbarleitungen zu treffen

Im Bestandsnetz liegt selten nur ein Kabel. Der Saugbagger arbeitet punktgenau dort, wo Fräse und Pflug nicht hindürfen.

Einsatzgebiet: SH · HH · Nds. Beauftragung: tageweise möglich Bedienpersonal: inklusive

Der geförderte Flächenausbau in Schleswig-Holstein ist weit vorangekommen: Nach Daten des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein lassen sich 84 Prozent der Wohnadressen im Land mit Glasfaser bis ins Gebäude versorgen. Übrig bleibt der unbequeme Rest – Nachverdichtung, Hausanschlüsse, Trassen in gewachsenen Ortslagen. Dort liegen unter dem Gehweg schon Strom, Gas und Wasser, und zwar nicht immer so, wie es im Bestandsplan steht.

Wir sind kein Tiefbauunternehmen und bieten nicht auf Ihre Lose mit. Wir übernehmen die Meter, an denen Fräse und Pflug stehen bleiben müssen – und geben sie freigelegt zurück. Wiederverfüllung, Verdichtung und Oberflächen gehören nicht zu unserer Leistung, wenn wir das nicht ausdrücklich vereinbart haben.

Fünf Stellen im Ausbau, an denen abgesaugt wird

Ein Saugbagger im Glasfaserausbau arbeitet selten den ganzen Abschnitt ab. Es sind einzelne, benennbare Punkte – und die lassen sich vorab planen.

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Kreuzungspunkte mit Bestandsleitungen

Die neue Trasse quert eine Gasleitung, ein Mittelspannungskabel, einen Hausanschluss. Fehlerhafte Einmessung und schlecht lesbare Pläne zählt die DGUV zu den häufigsten Ursachen von Leitungsschäden – die eingetragene Tiefe ist also kein Verlass. Wir legen den Punkt frei, bevor das Zugwerkzeug ihn erreicht.

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Hauseinführungen

Zwischen Gehwegkante und Kellerwand liegen die Anschlussleitungen gebündelt auf wenigen Metern. Beim Keyhole-Verfahren, das die Deutsche Telekom 2021 beschrieben hat, wird das Erdreich aus einer Kernbohrung von rund 65 cm Durchmesser abgesaugt; gebohrt wird anschließend in 60 bis 120 cm Tiefe. Unser Anteil daran ist der Aushub.

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Übergabepunkte und Verteilerstandorte

Multifunktionsgehäuse und Verteiler brauchen eine Fundamentgrube – meist im Gehweg, meist dort, wo schon etwas liegt. Wir räumen sie aus, ohne dass eine Schaufel neben den vorhandenen Kabeln arbeiten muss.

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Freilegen vor Spülbohrung und Pflug

Start- und Zielgruben der Bohrung, Kontrollpunkte entlang der Bohrachse, der Ansatzpunkt des Kabelpflugs: überall dort, wo das Verfahren blind arbeitet und vorher Sichtkontakt zur Fremdleitung hergestellt sein muss. Wie so ein Kontrollpunkt entsteht, beschreibt die Suchschachtung vor dem Trassenbau.

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Aufgraben nach einem Fehltreffer

Ist es passiert, muss die Schadstelle frei sein, bevor der Spleißtrupp anrückt – und das Nachbarkabel muss heil bleiben. Was dabei kurzfristig möglich ist und was nicht, klärt Havarie: die Schadstelle freilegen, ohne sie zu vergrößern.

Warum Fräse und Kabelpflug im Bestandsnetz an die Grenze kommen

Im freien Feld sind beide Verfahren schwer zu schlagen. Ihre Stärke ist der lange, gleichmäßige Zug in einer Trasse, in der nichts anderes liegt. Dieser Vorteil verschwindet, sobald etwas quert: Beide Verfahren arbeiten verdeckt, und Fräskette oder Pflugschar trennen, was im Trassenverlauf liegt.

Die DGUV Information 203-017 „Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen“ (Februar 2019) zieht die Grenze ausdrücklich: „Maschineller Aushub ist bis maximal 30 cm oberhalb oder seitlich der Leitung zulässig.“ Näher heran heißt Handarbeit – oder ein Verfahren ohne mechanisches Werkzeug; für den innerstädtischen Bereich empfiehlt dieselbe Schrift den Saugbagger. Und noch eine Randnotiz daraus gehört in jede Ausbauplanung: Trassenwarnbänder liegen typischerweise nur 20 bis 40 cm über der Leitung und schützen nicht gegen mechanische Beschädigung.

// Vorgaben des Netzbetreibers gehen vor

Kabelschutzanweisungen können strenger sein. Die Anweisung der Landesstelle für Straßentechnik Baden-Württemberg (Dezember 2017) verlangt beim Maschineneinsatz einen Meter Abstand beiderseits der georteten Kabelachse – dort, nicht bundesweit. Für Ihr Los gilt, was der jeweilige Netzbetreiber vorgibt. Wir arbeiten nach den Auflagen, die Ihnen mit der Leitungsauskunft vorliegen.

Warum ein Glasfaserschaden anders wehtut

Ein aufgerissenes Wasserrohr ist ein teures Loch, aber ein lokales. An einem Glasfaserkabel hängt ein ganzer Versorgungsabschnitt: Haushalte, Praxen und Filialen sind gleichzeitig offline, und die Störungsmeldungen laufen beim Netzbetreiber auf, lange bevor auf der Baustelle jemand den Bauleiter erreicht. Repariert wird nicht mit Schelle und Muffe, sondern gespleißt – Faser für Faser, mit Spleißgerät, Messtechnik und Personal, das erst anreisen muss. Die Grube bleibt so lange offen.

Der VHV-Bauschadenbericht Tiefbau (VHV Versicherungen mit dem Institut für Bauforschung e. V., Hannover, April 2023) wertete rund 27.000 Schadenfälle der Jahre 2017 bis 2021 aus: häufigste Schadenart sind Kabel- und Leitungsschäden, häufigste Ursache die Bedienung von Arbeitsmaschinen, allen voran Bagger; Schäden an Kommunikationsleitungen nehmen zu. Aus derselben Schadenauswertung veröffentlichte die VHV einen Beispielfall aus dem Jahr 2022: ein Glasfaserschaden, der rund 11.000 Haushalte und mehrere Gewerbebetriebe ohne Anschluss ließ. Dazu die Haftung: Die Beschädigung von Telekommunikationsanlagen ist nach § 317 StGB auch bei Fahrlässigkeit strafbar, und der Veranlasser haftet für Folgeschäden. Die Pflichten davor sammelt der Beitrag Leitungsschäden vermeiden: Pflichten, Praxis, Grenzen.

Zusammenarbeit mit General- und Nachunternehmern

Im Ausbau arbeitet selten eine Firma allein: Der Generalunternehmer hält den Vertrag, mehrere Nachunternehmer arbeiten parallel, und die Reihenfolge ändert sich, sobald eine Genehmigung fehlt. Darauf ist unsere Beauftragung ausgelegt – tageweise, auf wechselnden Losen, ohne neues Angebot für jeden Straßenzug.

Anfrage mit Los, Punkten und Zeitfenster
Ortslage und Straßenzüge, Art der Punkte, ungefähre Anzahl, gewünschter Zeitraum. Dazu Bodenart, Zufahrt und Aufstellfläche, soweit bekannt.
Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
Mit Terminvorschlag und Abrechnungsgrundlage – oder mit dem Hinweis, dass ein anderes Verfahren für diesen Abschnitt günstiger ist. Telefonisch erreichbar sind wir Mo–Fr 07:00–18:00 Uhr; einen Notdienst außerhalb dieser Zeiten unterhalten wir nicht.
Einweisung durch Ihre Bauleitung
Unser Maschinist arbeitet nach der Absteckung und den Auflagen des Netzbetreibers, nicht nach eigener Einschätzung. Abweichungen gehen zurück an Sie.
Tageweise auf wechselnden Adressen
Wir arbeiten die Punkte der Reihe nach ab und übergeben jeden Punkt freigelegt an Ihre Bauleitung – offen und einsehbar, nicht verfüllt. Wer die offene Stelle über Nacht absichert und wer sie später verfüllt, verdichtet und die Oberfläche schließt, regeln Sie; Verkehrssicherung und Wiederherstellung liegen beim Auftraggeber. Umsetzen innerhalb einer Ortslage kostet Rüstzeit, aber keine neue Vereinbarung.
Nachweis für die Bauakte
Auf Wunsch fotografieren wir jeden Punkt im freigelegten Zustand. Der Nachweis entsteht, solange die Stelle offen ist – geschlossen wird sie nicht von uns. Der Stundennachweis wird vor Ort gegengezeichnet.

Wo wir dabei anfangen und aufhören, ist eine Frage der Zuständigkeit: Wir öffnen die Punkte und übergeben den freigelegten Bereich wieder an Sie. Wiederverfüllung, Verdichtung und Oberflächen gehören nicht zu unserer Leistung, wenn wir das nicht ausdrücklich vereinbart haben; das Verlegen bleibt ohnehin bei Ihnen. Dasselbe Prinzip gilt außerhalb des Glasfaserausbaus – siehe Leitungen und Kabel für andere Gewerke freilegen.

Unser Betrieb liegt in der Flughafenstraße 52a in 22335 Hamburg, Stadtteil Fuhlsbüttel – im Norden der Stadt, an der A7. Für die Tagesplanung eines Ausbauabschnitts zählt nicht der Kilometerstand, sondern die Fahrzeit. Nach Norderstedt sind es 7 km und 12 Minuten, nach Elmshorn 36 km in 36 Minuten. Nach Buxtehude sind es 46 km – rund zehn Kilometer mehr als nach Elmshorn –, aber statt 36 Minuten dauert die Fahrt 58 Minuten: dazwischen liegt die Elbquerung. Die Zeiten gelten bei freier Fahrt. Wo wir in einer guten halben Stunde sind, trägt sich auch ein einzelner Punkt an einem halben Tag; bei längerer Anfahrt lohnt es sich, die Punkte eines Loses auf einen ganzen Tag zu bündeln.

Was im Stadtgebiet selbst ansteht, steht unter Saugbagger in Hamburg; welche Ortslagen nördlich davon wir regelmäßig anfahren, steht unter Einsatzgebiet Schleswig-Holstein mit Entfernungen und Fahrzeiten.

Wann der Saugbagger im Glasfaserausbau die falsche Wahl ist

Ein Saugbagger, der eine ganze Ausbaustrecke abarbeitet, ist ein teures Missverständnis. Das Verfahren rechnet sich an Punkten, nicht auf Metern.

  • Lange Trassen im freien Feld ohne Bestandsbelegung. Wo nichts quert, sind Pflug und Fräse schneller und günstiger. Das sagen wir vor dem Angebot.
  • Bindige Böden ohne eingeplante Vorlockerung. Klei an der Westküste und Geschiebemergel im östlichen Hügelland lassen sich nach unserer Erfahrung nicht ohne vorgeschaltete Auflockerung absaugen – dieser Zwischenschritt gehört dort in die Zeitplanung. Auf den Geestsanden in Mittelholstein ist die Sache einfacher. Eine Übersicht dazu gibt welche Materialien und Böden sich absaugen lassen.
  • Grobes Material. Saugbar sind laut DGUV feste Stoffe bis zu einer Korngröße des Saugschlauchdurchmessers, faustgroße Steine eingeschlossen. Alte Fundamente und Bauschuttnester sind damit nicht erledigt.
// Was wir ausdrücklich nicht übernehmen

Wir verlegen keine Kabel und blasen keine Fasern ein. Wir spleißen nicht und messen nicht. Wir führen keine Leitungsortung und keine Einmessung durch – die Ortung muss vor unserem Einsatz erfolgt sein. Wiederverfüllung, Verdichtung und Oberflächen gehören nicht zu unserer Leistung, wenn wir das nicht ausdrücklich vereinbart haben; dasselbe gilt für Kernbohrungen sowie Asphalt- und Pflasterarbeiten. Verkehrsrechtliche Anordnung, Absperrung und Verkehrssicherung liegen beim Auftraggeber, und die Entsorgung des Sauggutes bieten wir nicht als eigene Leistung an.

Los, Punkte, Zeitfenster – wir sagen Ihnen, ob es passt

Schicken Sie uns den Ausbauabschnitt. Die Rückmeldung kommt an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Häufige Fragen aus dem Glasfaserausbau

Arbeiten Sie als Nachunternehmer für Generalunternehmer im Glasfaserausbau?

Ja, das ist der Regelfall. Wir treten ausschließlich als Saugbaggerdienstleister auf und bewerben uns nicht um Lose. Die Bauleitung bleibt bei Ihnen, wir übernehmen den Aushub an den Punkten, die Sie festlegen.

Übernehmen Sie die Leitungsortung oder die Einmessung?

Nein. Leitungsauskunft, Ortung und Absteckung müssen vor unserem Einsatz vorliegen. Stoßen wir auf eine nicht dokumentierte Leitung, stellen wir die Arbeit an dieser Stelle ein, sichern und kennzeichnen sie und melden das – so verlangt es die DGUV Information 203-017.

Können Sie an einem Tag mehrere Adressen abarbeiten?

Innerhalb einer Ortslage ist das üblich. Jeder Umsetzvorgang kostet Rüstzeit, deshalb lohnt es sich, die Punkte eines Tages geografisch zu bündeln. Wie viele Punkte an einem Tag zusammenkommen, hängt von Bodenart, Tiefe und Zufahrt ab; eine allgemeingültige Zahl gibt es dafür nicht.

Spleißen Sie auch oder ziehen Sie Kabel ein?

Nein, beides nicht. Unsere Leistung endet an der freigelegten Stelle. Kabel, Muffe und Messung bleiben bei den Fachfirmen, die dafür qualifiziert sind. Diese Trennung ist gewollt.

Was passiert, wenn beim Freilegen doch etwas beschädigt wird?

Es gilt derselbe Ablauf wie bei jedem Leitungsschaden: Arbeiten einstellen, Stelle sichern und kennzeichnen, Netzbetreiber und Auftraggeber verständigen. Freigelegte Leitungen dürfen nur nach Vorgabe oder unter Mitwirkung des Betreibers gesichert werden.

Wer kümmert sich um Genehmigungen und Verkehrssicherung?

Verkehrsrechtliche Anordnung, Aufbruchgenehmigung und Absperrung liegen beim Auftraggeber – wir kommen auf eine eingerichtete Baustelle. Sagen Sie uns vorab, wie breit die Zufahrt ist und wo das Fahrzeug stehen kann.

Was passiert mit dem abgesaugten Boden?

Sauberes, wiedereinbaufähiges Material bleibt in der Regel vor Ort und steht für den Wiedereinbau bereit – einbauen und verdichten muss es Ihr Tiefbauunternehmen, das gehört nicht zu unserer Leistung. Belastetes oder gemischtes Material muss deklariert und entsorgt werden; als Entsorger treten wir nicht auf, den Verbleib stimmen wir vorab mit Ihnen ab. Mehr dazu unter Deklaration und Verbleib des Sauggutes.