Nachunternehmer, der nicht Ihr Wettbewerber ist

Wer einen Saugbagger holt, holt sich oft ein Bauunternehmen mit auf die Baustelle. Bei uns nicht – wir bieten auf keine Bauleistung.

Rolle: Nachunternehmer Eigene Bauleistung: bieten wir nicht an Bedienpersonal: inklusive
Einsatz anfragen +49 (0)40 53299309 Mo–Fr 07:00–18:00 Uhr

Muss auf Ihrer Baustelle ein Kreuzungspunkt geöffnet werden, den kein Bagger anfassen darf, holen Sie einen Saugbagger dazu. Selten gestellt wird dabei die Frage, wem die Maschine gehört. Für einen halben Tag Freilegen steht dann oft ein Betrieb an Ihrem Graben, der neben der Maschine auch Tiefbau, Kanalbau, GaLaBau oder Baumpflege im Programm hat – und damit auf dieselben Ausschreibungen bietet wie Sie.

Die Saugbagger Nord GmbH führt Saugbaggerarbeiten aus, sonst nichts. Kein Angebot auf die Maßnahme, für die Sie uns holen, und keines auf Ihre nächste.

Was ein Mitbewerber auf Ihrer Baustelle sieht

Ein Maschinist steht einen Tag lang an Ihrem Graben. Er sieht die Massen, die tatsächlich anfallen, den Stand gegenüber dem Bauzeitenplan und die Stelle, an der die Bestandspläne nicht stimmen, und er hört, was Ihr Polier mit der Bauleitung des Auftraggebers bespricht. Bei einem reinen Dienstleister ist das folgenlos. Bietet derselbe Betrieb in der nächsten Vergabe gegen Sie, ist es ein Informationsvorsprung, den Sie ihm selbst bezahlt haben.

Dazu kommt die Verfügbarkeit. Ein Betrieb mit eigenen Baustellen entscheidet im Terminkonflikt zwischen seiner Kolonne und Ihrer Anfrage. Wir haben keine eigene Baustelle, auf die wir die Maschine ziehen könnten – und halten umgekehrt auch keine zweite vor. Geht ein Termin nicht, hören Sie das bei der Rückmeldung und nicht am Einsatztag.

Für Ihren Einkauf heißt das: Kundenschutzabreden und die Frage, welche Kalkulationsdaten der Nachunternehmer zu sehen bekommt, sind gegenstandslos. Welche Nachweise wir für ein konkretes Verfahren beibringen können, klären wir im Einzelfall. Die Angaben zur Gesellschaft stehen unter Unternehmensdaten zur Saugbagger Nord GmbH.

Wir legen frei und geben den Abschnitt freigelegt zurück

Unsere Leistung endet an einer scharfen Kante, und sie liegt in jedem Auftrag an derselben Stelle. Wiederverfüllung, Verdichtung und Oberflächenschluss gehören nicht zu unserer Leistung. Wir orten keine Leitungen. Wir entsorgen das Sauggut nicht. Wir stellen keine Verkehrssicherung. Wir schneiden keine gebundenen Decken.

Unsere Leistung
  • Boden abtragen, ohne Werkzeug in den Graben zu führen.
  • Suchpunkte, Suchschlitze und Trassenabschnitte bis zur Zieltiefe öffnen.
  • Leitung, Kabel oder Wurzelbereich sichtbar und messbar freilegen.
  • Sauggut aufnehmen und dort abgeben, wo Sie es hinhaben wollen: Container, Miete oder Wiedereinbau.
  • Auf Wunsch Fotodokumentation, dazu Aufmaß oder Zeitnachweis am Einsatztag.
Bleibt beim Auftraggeber
  • Leitungsauskunft, Bestandspläne, Ortung – wir legen frei, was Sie verortet haben.
  • Verkehrsrechtliche Anordnung, Absperrung, Standzeit der Sicherung.
  • Schneiden und Aufbrechen von Asphalt-, Beton- und Pflasterdecken.
  • Lagenweiser Einbau, Verdichtung, Oberflächenschluss.
  • Deklaration, Transport und Entsorgung des Materials.

Die Aufteilung ist keine Einschränkung der Zusammenarbeit, sondern ihre Voraussetzung: Sie behalten die Bauleistung samt Gewährleistung für Verfüllung und Oberfläche, wir übernehmen den Abschnitt, an dem maschineller Aushub zu riskant wäre. Welche Angaben ein Leistungsverzeichnis braucht, damit Angebote vergleichbar bleiben, steht unter Suchschachtung, Suchschlitz und Schurf. Geht es nicht um Punkte, sondern um eine Trasse auf Länge, ist das Freilegen von Leitungen und Kabeln die passende Position mit anderer Kalkulation.

Von der Anfrage bis zum Aufmaß

Anfrage mit fünf Angaben

Einsatzort, Aufgabe, ungefähre Tiefe, Bodenart, Zeitraum. Was Sie nicht sicher wissen, schreiben Sie als unbekannt hinein – eine offene Frage kostet ein Telefonat, eine falsche Annahme einen Einsatztag.

Rückmeldung an Werktagen binnen 24 Stunden

Mit einer Aussage dazu, was machbar ist und wann ein Termin realistisch wird. Telefonisch erreichbar sind wir Mo–Fr 07:00–18:00 Uhr.

Angebot mit getrennten Posten

Einsatzzeit, An- und Abfahrt, Vorlockerung bei festen oder bindigen Böden, Reinigung – einzeln ausgewiesen, damit Sie die Posten in Ihre Kalkulation übernehmen können, statt sie aus einer Summe herauszurechnen.

Termin nach Vorbereitungsstand

Bestätigt wird ein Tag erst, wenn absehbar ist, dass Leitungsauskunft, Zufahrt, Stellfläche, Absperrung und der Weg für das Material stehen – die Punkte im Einzelnen.

Aufmaß oder Zeitnachweis vor Ort

Am Einsatztag festgehalten und von Ihrem Verantwortlichen gegengezeichnet, nicht drei Wochen später rekonstruiert. Abgerechnet wird gegenüber Ihnen, der Kontakt zum Bauherrn bleibt bei Ihnen.

Nach Zeit oder nach Aufmaß: wann welches trägt

Beide Arten sind üblich, und sie verteilen das Bodenrisiko unterschiedlich. Nach Zeit passt, wenn das Ergebnis offen ist: Suchschachtung mit ungewissem Treffer, wechselnde Bodenverhältnisse, Havarie, eine Stelle, deren Belegung niemand kennt. Sie zahlen den tatsächlichen Aufwand und tragen das Risiko, dass der Boden zäher ist als gedacht – zahlen dafür aber keinen Zuschlag für ein Risiko, das am Ende ausbleibt.

Nach Aufmaß ist die bessere Wahl, sobald sich die Leistung in wiederholbare Einheiten fassen lässt: Stückzahl gleichartiger Suchpunkte, laufende Meter freigelegter Trasse bei bekanntem Querschnitt, Kubikmeter aus einer definierten Grube. Sie bekommen eine Position, die sich ins Leistungsverzeichnis übertragen und gegen andere Angebote halten lässt. Der Einheitspreis trägt dafür einen Zuschlag für das Unbekannte, denn ab der Unterschrift liegt das Bodenrisiko beim Auftragnehmer. Je genauer Homogenbereich und Zieltiefe beschrieben sind, desto kleiner fällt dieser Zuschlag aus. Welche Posten in beiden Varianten regelmäßig untergehen, ist unter Kosten eines Saugbaggereinsatzes aufgeschlüsselt.

Nachunternehmerleistung anfragen

Ort, Aufgabe, Tiefe, Bodenart, Zeitraum – dann sagen wir Ihnen an Werktagen binnen 24 Stunden, ob und wann wir das abbilden können.

Mehrere Punkte, ein Einsatztag

Anfahrt, Aufstellen und Rüsten fallen je Einsatztag einmal an – nicht je Suchpunkt. Das ist der eigentliche wirtschaftliche Hebel, und er wird in Anfragen regelmäßig verschenkt. Ein einzelner Schacht trägt die Rüstzeit allein; fünf Punkte auf einer Trasse teilen sie sich. Liegen die Punkte dicht beieinander, lässt sich mancher davon erreichen, ohne das Fahrzeug umzusetzen – wie weit der Saugschlauch reicht, hängt von der Ausführung des Schlauchträgers ab und klären wir vorab am Lageplan. Deshalb fragen wir zuerst nach Anzahl und Abstand der Punkte, dann nach Tiefe und Boden.

  • Punkte bündeln statt einzeln abrufen. Sammeln Sie die Kreuzungs- und Suchpunkte eines Bauabschnitts und rufen Sie sie als einen Tag ab, statt dreimal für je zwei Stunden anzufahren.
  • Tageweise auf wechselnden Losen. Liegen mehrere Ihrer Baustellen im selben Raum, kostet der Wechsel Fahrzeit, aber kein zweites Rüsten von der Basis aus.
  • Ein Ansprechpartner über alle Abrufe. Bodenart, Leitungslage und Zufahrt erklären Sie einmal, nicht bei jedem Abruf neu.

Von unserem Betrieb in Fuhlsbüttel aus ist das im Umland nördlich der Elbe besonders gut planbar. Norderstedt liegt 7 km entfernt und ist in 12 Minuten erreicht, Pinneberg in 24, Ahrensburg in 33, Wedel in 39 Minuten – vier Adressen, jede unter vierzig Minuten bei freier Fahrt. Zwei davon an einem Einsatztag sind damit keine Rechenübung, sondern eine Frage der Reihenfolge.

Führt die Runde über die Elbe, ändert sich die Rechnung, und zwar nicht über die Kilometer: Nach Buxtehude sind es 46 km und damit weniger als nach Neumünster mit 59 km – die Fahrzeit liegt trotzdem vierzehn Minuten höher, 58 gegen 44 Minuten. Dazwischen liegt die Elbquerung. Planen Sie sie als eigene Position ein, sobald ein Wechsel innerhalb des Tages über den Fluss führt; nach Lüneburg – 65 km und rund 58 Minuten – liegt die Elbe ebenso dazwischen. Welche Auftraggeber und Bodenverhältnisse im Stadtgebiet auf Sie zukommen, steht unter Saugbagger in Hamburg, für die Kreise südlich der Elbe unter Saugbagger im nördlichen Niedersachsen.

Rahmenvereinbarung statt Beschaffungsweg je Abruf

Bei wiederkehrendem Bedarf ist die Beschaffung aufwendiger als der Einsatz: Angebot einholen, Konditionen abstimmen, Freigabe im Haus, Lieferant anlegen – jedes Mal von vorn. Eine Rahmenvereinbarung nimmt diesen Teil vorweg und regelt Stunden- und Tagessätze, An- und Abfahrt, Mindesteinsatzdauer, Abrechnungs- und Aufmaßverfahren sowie die Ansprechpartner beider Seiten. Im konkreten Fall rufen Sie ab, statt neu zu beschaffen.

Zwei Dinge gehören dazu. Erstens ist eine solche Vereinbarung bei uns kein bestehendes Programm, in das Sie eintreten – wir setzen den Entwurf für Ihren Bedarf auf, wenn Sie danach fragen. Zweitens regelt sie Konditionen, keine Verfügbarkeit: feste Reaktionszeiten in Stunden, Vorrang bei der Terminvergabe oder Rufbereitschaft rund um die Uhr sagen wir nicht zu, weil eine Maschine das nicht hergibt. Woran ein eiliger Einsatz üblicherweise hängt, steht unter Kurzfristeinsatz bei Havarien.

Wann Sie uns nicht brauchen

Ein Einsatz, der sich für Sie nicht rechnet, bringt uns eine Rechnung und keinen zweiten Auftrag. Diese vier Fälle sagen wir vor dem Angebot ab:

  • Großflächiger Massenaushub ohne Leitungen im Umfeld. Ist im Boden nichts zu schonen, arbeitet der konventionelle Bagger schneller und günstiger – die Verfahren gegenübergestellt.
  • Ein einzelner kleiner Punkt in Reichweite eines Spatens. Liegt die Leitung bekannt und flach und ist Ihre Kolonne ohnehin vor Ort, trägt der Punkt Anfahrt und Rüstzeit einer Maschine nicht.
  • Halbtagestermine am Rand des Einsatzgebiets. Bis Flensburg sind es ab der Flughafenstraße 52a 151 km und rund 96 Minuten, bis Husum 150 km und rund 107 Minuten – einen Kilometer weniger als nach Flensburg und elf Minuten mehr, weil die A23 bei Heide endet. Für zwei Stunden Arbeit trägt das keine Kalkulation; für einen vollen Tag oder mehrere gebündelte Punkte sieht die Rechnung anders aus.
  • Sie brauchen die Maschine ohne Personal. Wir betreiben keinen Mietpark – warum wir die Bedienung nicht abgeben, steht unter Saugbagger mieten oder Leistung beauftragen.

Fragen aus Bauleitung und Einkauf

Bieten Sie auf dieselben Ausschreibungen wie wir?

Nein. Wir geben keine Angebote auf Bauleistungen ab – weder auf die Maßnahme, für die Sie uns holen, noch auf andere. Unser Geschäft ist die Ausführung von Saugbaggerarbeiten mit eigenem Bedienpersonal.

Übernehmen Sie das Verfüllen und den Oberflächenschluss?

Nein. Wiederverfüllung, Verdichtung und Oberflächenschluss gehören nicht zu unserer Leistung. Wir geben den Abschnitt freigelegt zurück; lagenweiser Einbau, Verdichtung und die Wiederherstellung von Pflaster, Asphalt oder Rasen bleiben bei Ihnen. Das ist keine Verhandlungsposition: Wir treten nicht als Bauunternehmen auf und übernehmen dafür auch keine Gewährleistung.

Rechnen Sie nach Stunden oder nach Aufmaß ab?

Beides, je nach Aufgabe. Ist das Ergebnis offen – Suchschachtung mit ungewissem Treffer, unklarer Boden, Havarie –, ist die Abrechnung nach Zeit für beide Seiten die ehrlichere Lösung. Lässt sich die Leistung in wiederholbare Einheiten fassen, etwa gleichartige Suchpunkte oder laufende Meter bei bekanntem Querschnitt, geht Aufmaß und ergibt eine Position für Ihr Leistungsverzeichnis. Welche Variante gilt, steht vor dem Einsatz im Angebot und nicht danach in der Rechnung.

Was regelt eine Rahmenvereinbarung – und was nicht?

Sie regelt Konditionen: Stunden- und Tagessätze, An- und Abfahrt, Mindesteinsatzdauer, Abrechnungs- und Aufmaßverfahren, Ansprechpartner. Sie regelt keine Verfügbarkeit. Vorrang bei der Terminvergabe, garantierte Reaktionszeiten in Stunden oder Erreichbarkeit außerhalb von Mo–Fr 07:00–18:00 Uhr sagen wir nicht zu. Wer eine zugesicherte Verfügbarkeit braucht, sollte einen zweiten Anbieter in der Hinterhand haben – auch das sagen wir lieber vorher.

Können wir mehrere Baustellen zu einem Einsatztag bündeln?

Ja, und meistens ist das die günstigste Variante, weil Anfahrt und Rüstzeit je Einsatztag einmal anfallen. Schicken Sie uns Anzahl, Lage und Abstand der Punkte, am besten im Lageplan. Daraus ergibt sich, wie oft umgesetzt werden muss und wie viel an einem Tag realistisch ist.

Welche Nachweise können Sie für unsere Nachunternehmerakte beibringen?

Welche Unterlagen eine Nachunternehmerakte verlangt, ist von Haus zu Haus verschieden – Gewerbeanmeldung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Versicherungs- und Mindestlohnnachweise, dazu die Angaben aus dem Handelsregister. Schicken Sie uns die Liste Ihres Verfahrens, bevor Sie uns aufnehmen: Was wir beibringen können, sagen wir Ihnen vorab, und was nicht, ebenso.

Wer stellt Verkehrssicherung und Genehmigung?

Der Auftraggeber. Verkehrsrechtliche Anordnung, Absperrung, Halteverbot und die Erlaubnis für die Aufgrabung liegen bei Ihnen; wir kommen auf eine freigegebene, gesicherte Stelle. Gebundene Decken schneiden und brechen wir ebenfalls nicht auf – wer das übernimmt, gehört als eigene Position ins Leistungsverzeichnis.

Können Sie einspringen, wenn unser eigenes Gerät ausfällt?

Manchmal ja, zugesagt ist es nie. Wir halten keine Rufbereitschaft und keine zweite Maschine vor; läuft gerade ein mehrtägiger Einsatz, brechen wir ihn nicht ohne Weiteres ab. Rufen Sie in einem solchen Fall an, statt zu schreiben – im Gespräch klärt sich in fünf Minuten, was in dieser Woche geht.