Suchschachtung: erst wissen, wo die Leitung liegt

Bestandspläne stimmen selten auf den Zentimeter. Die Suchschachtung klärt Lage und Tiefe, bevor der Bagger kommt.

Verfahren: Suchschachtung · Suchschlitz · Schurf Bedienpersonal: inklusive
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Ein Bestandsplan ist eine Zeichnung, keine Messung. Er zeigt, dass hier eine Leitung liegt. Er sagt nicht, ob sie 80 oder 140 Zentimeter tief liegt und ob sie zwei Meter weiter östlich verläuft als gezeichnet. Die Suchschachtung öffnet den Boden an festgelegten Punkten, bis die Leitung sichtbar ist – aus einer Annahme wird eine Tatsache, die man messen und fotografieren kann.

Die DGUV führt den Verzicht auf Suchschachtungen ausdrücklich unter den typischen Fehlerursachen für Leitungsschäden auf. Gleich daneben steht das Vertrauen auf Trassenwarnbänder: Die liegen üblicherweise 20 bis 40 Zentimeter über der Leitung und bieten keinen Schutz gegen mechanische Beschädigung (DGUV Information 203-017, Ausgabe Februar 2019). Wie solche Schäden entstehen und welche Pflichten vor dem ersten Spatenstich greifen, steht unter Leitungsschäden im Tiefbau vermeiden.

Suchschachtung, Suchschlitz, Schurf – drei Wörter, drei Situationen

In Leistungsverzeichnissen stehen die Begriffe nebeneinander, und nicht jeder Verfasser meint dasselbe. So verwenden wir sie:

Suchschachtung

Der punktuelle Aufschluss dort, wo die Leitung vermutet wird. Ergebnis sind Lage im Grundriss, Verlegetiefe, Rohrdurchmesser oder Kabelart und der Zustand von Bettung und Schutzabdeckung. Ist die Trasse dagegen bekannt und soll auf Länge geöffnet werden, ist das keine Suchschachtung mehr, sondern das Freilegen von Leitungen und Kabeln – eine andere Position mit anderer Kalkulation.

Suchschlitz

Ein schmaler Aufschluss quer zur vermuteten Trasse. Er schneidet die Leitung auch dann, wenn sie ein oder zwei Meter versetzt liegt. Ist der Verlauf unbekannt und nicht nur die Tiefe, ist der Schlitz das richtige Mittel – ein Punkt daneben beweist nichts.

Schurf

Auf der Baustelle die einzelne aufgegrabene Stelle, im Baugrundwesen meist der Aufschluss zur Beurteilung des Untergrunds. Steht „Schurf“ im Leistungsverzeichnis, klären wir, ob eine Leitung gesucht oder der Boden beurteilt werden soll.

Wann eine Suchschachtung beauftragt wird

Der Bestandsplan ist alt oder ungenau
Der Plan zeigt eine Leitung, die Örtlichkeit hat drei. Nach dem VHV-Bauschadenbericht 2022/2023 (Institut für Bauforschung Hannover für die VHV Allgemeine) war 2023 jeder zweite Schaden im Tiefbau ein Leitungsschaden.
Der Trassenverlauf ist unbekannt
Die Leitung ist dokumentiert, aber nie eingemessen worden. Dann arbeiten wir mit Suchschlitzen quer zur vermuteten Achse statt mit Einzelpunkten.
Die Verlegetiefe entscheidet die Planung
Ob die geplante Gradiente über oder unter der Bestandsleitung durchgeht, lässt sich nicht schätzen. Ein Suchschacht spart im Zweifel eine Umplanung.
Kreuzungspunkt vor grabenloser Bauweise
Vor Bohrpressung oder Spülbohrung ist der Kreuzungspunkt die kritische Stelle: Im Boden gibt es keine Sichtkontrolle, gesteuert wird nach Plan und Ortungsdaten. Ist die Kreuzung geöffnet, lässt sich die Durchfahrt beobachten.
Beweissicherung vor Baubeginn
Wer später in der Haftungsfrage steht, will vorher wissen, in welchem Zustand die Leitung war. Auf Wunsch dokumentieren wir jeden Punkt fotografisch.

Handschachtung, Baggerschurf oder Absaugen?

Was passt, hängt weniger an der Technik als an der Anzahl der Suchpunkte und an dem, was ringsum im Boden liegt. Die drei Verfahren im ausführlichen Vergleich stehen unter Saugbagger, Bagger und Handschachtung gegenübergestellt.

Verfahren zur Trassenerkundung im Vergleich
VerfahrenSpricht dafürSpricht dagegen
Handschachtung Günstig bei einem einzelnen, gut zugänglichen Punkt. Kein Gerät, keine Rüstzeit. Langsam und körperlich hart. Die DGUV hält fest, dass auch bei Handschachtung Leitungen beschädigt werden.
Baggerschurf Schnell und überall verfügbar; im unbelegten Gelände das Mittel der Wahl. Im Bestandsnetz riskant. Maschineller Aushub ist nur bis maximal 30 cm oberhalb oder seitlich der Leitung zulässig; die letzten Zentimeter bleiben Handarbeit.
Saugbagger Kein Werkzeug im Boden. Der Aushub bleibt im Behälter, neben der Schachtung entsteht kein Haufen. Anfahrt und Rüstzeit fallen an. Feste und verdichtete Böden brauchen eine Vorlockerung mit Druckluft.
Regelwerk

Kapitel 6.1 der DGUV Information 203-017 nennt Saugbagger im innerstädtischen Bereich „besonders gut für Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Leitungen geeignet“. Zur Handschachtung, die Auftraggeber meist vorschreiben, heißt es in Anhang 5: „Eine gute Alternative zu Handschachtungen kann der Einsatz von Saugbaggern sein.“ (Ausgabe Februar 2019)

Warum sich das Verfahren ab dem zweiten Suchpunkt rechnet

Anfahrt, Aufstellen und Absperrung fallen je Einsatztag einmal an – nicht je Suchpunkt. Bei einem einzelnen Schacht trägt der Auftrag diese Rüstzeit allein; fünf Punkte auf 400 Metern Trasse teilen sie sich. Liegen die Punkte dicht beieinander, lässt sich mancher davon erreichen, ohne das Fahrzeug umzusetzen – wie weit der Saugschlauch dabei reicht, hängt von der Ausführung des Schlauchträgers ab; das klären wir vorab am Lageplan. Deshalb fragen wir zuerst nach Anzahl und Abstand der Punkte, dann nach Tiefe und Boden. Wie sich daraus ein Preis ergibt, steht unter Kosten eines Saugbaggereinsatzes.

Was den Preis bewegt

Unsere Richtwerte, netto zzgl. Umsatzsteuer: 230 Euro je Einsatzstunde inklusive Bedienpersonal, 980 Euro bis vier Stunden Einsatzzeit, 1.800 Euro bei acht Stunden. An- und Abfahrt stehen als eigener Posten daneben und werden je Stunde mit 120 Euro abgerechnet. Weil eine Suchschachtung selten einen ganzen Tag füllt, entscheidet gerade bei ihr die Entfernung mit: Nach Norderstedt sind es 12 Minuten je Richtung, nach Pinneberg 24. Verbindlich werden die Zahlen erst, wenn wir die Baustelle kennen – Zugänglichkeit, Bodenart, Leitungslage und Einsatzdauer bestimmen den Aufwand.

Nach dem Freilegen: verfüllen, verdichten, Oberfläche schließen

Das Material. Sauberer, wiedereinbaufähiger Boden kann zurück in die Schachtung. Gemischtes oder belastetes Material muss deklariert und entsorgt werden. Die Entsorgung bieten wir nicht als eigene Leistung an, sie erfolgt bauseits – ein Posten, der im Leistungsverzeichnis eigens geregelt sein muss, sonst bleibt er bei der Abrechnung offen. Was mit dem Sauggut passiert.

Die Verdichtung. Verdichtungsfähiger Wiedereinbau heißt lagenweise einbauen und verdichten, nicht verfüllen. Unter Verkehrsflächen entscheidet das darüber, ob die Stelle ein Jahr später als Setzung in der Fahrbahndecke zurückkommt.

Der Oberflächenschluss. Pflaster, Asphalt und Rasenansaat sind Bauleistungen und gehören als eigene Positionen ins Leistungsverzeichnis. Klären Sie vor der Vergabe, wer sie ausführt, sonst steht die Schachtung offen und die Verkehrssicherung läuft weiter.

Wann die Suchschachtung mit dem Saugbagger die falsche Wahl ist

  • Ein einziger Punkt, weit außerhalb. Nach Flensburg sind es 151 km und rund 96 Minuten je Richtung; für einen einzelnen Suchschacht trägt das keine Kalkulation, dann ist Handschachtung vor Ort günstiger. Im Kernradius kippt die Rechnung früh: Norderstedt liegt 7 km entfernt, 12 Minuten je Richtung, Pinneberg 21 km und 24 Minuten – Hin- und Rückweg zusammen bleiben dort unter einer Stunde, und schon ein einzelner Suchpunkt lässt sich sinnvoll ansetzen. Die Werte gelten bei freier Fahrt ohne Verkehr, im Berufsverkehr liegen sie höher.
  • Feste, bindige oder verdichtete Böden. Was fest zusammenhält, nimmt der Luftstrom nicht auf. Solcher Boden muss vor dem Absaugen mit Druckluft gelockert werden; Marschklei und Geschiebemergel halten dabei besonders zäh zusammen. Der Punkt wird frei, es dauert länger und kostet mehr Einsatzzeit. Welche Böden sich absaugen lassen.
  • Grobes Material im Boden. Saugbar sind laut DGUV feste Stoffe bis zur Korngröße des Saugschlauchdurchmessers, faustgroße Steine gehen mit. Betonbrocken, alte Fundamentreste und Findlinge nicht.
  • Gebundene Decken. Die Maschine trägt Boden ab, keine Asphalt- oder Betondecke. Wer die Decke schneidet und aufbricht, gehört ins Leistungsverzeichnis.
  • Wenn eigentlich geortet werden muss. Ortung gehört nicht zu unserem Leistungsumfang. Ohne eine geortete oder aus Bestandsunterlagen verortete Trasse fehlt der Ansatzpunkt für die Schachtung.
  • Wenn Schachtung und Wiederherstellung zusammen vergeben werden sollen. Wir führen die Saugbaggerarbeiten aus und treten nicht als Bauunternehmen auf. Verdichtung, Pflaster und Asphalt bleiben bei Ihnen oder Ihrem Nachunternehmer.

Was ein Leistungsverzeichnis für Suchschachtungen enthalten sollte

Angebote werden unvergleichbar, wenn Angaben fehlen und jeder Bieter etwas anderes unterstellt. Diese Punkte machen den Preis belastbar:

  1. Anzahl, Lage und Abstand der Suchpunkte als Stationierung oder im Lageplan. Der Abstand entscheidet, wie oft umgesetzt werden muss.
  2. Zieltiefe und Abbruchkriterium je Punkt. „Bis Oberkante Leitung, maximal 1,50 m unter Gelände“ ist eindeutig. „Bis Leitung gefunden“ nicht.
  3. Lichte Maße der Schachtung oder des Schlitzes. Ein Sichtfenster ist eine andere Leistung als eine begehbare Grube – ab Einstiegstiefe kommen Böschung oder Verbau als eigenes Gewerk hinzu.
  4. Boden als Homogenbereich. Die Bodenklassen 1 bis 7 nach DIN 18300 gibt es seit dem VOB/C-Ergänzungsband vom August 2015 nicht mehr; eingeführt wurden die Homogenbereiche mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau ARS Nr. 19/2015 vom 30.10.2015.
  5. Oberfläche und wer sie öffnet: Asphalt, Pflaster, Betonplatte, Gehweg oder Grünfläche.
  6. Verkehrssicherung. Wer stellt sie, wer beantragt die verkehrsrechtliche Anordnung, wer trägt die Standzeit? Was davon vor dem Einsatztag geklärt sein muss, steht unter Baustelle für den Saugbaggereinsatz vorbereiten.
  7. Verbleib des Sauggutes: Wiedereinbau, Zwischenlagerung oder Entsorgung – und bei Verdacht auf Belastung, wer die Deklarationsanalyse beauftragt.
  8. Wiederherstellung als eigene Position, mit Zuordnung zum ausführenden Gewerk.
  9. Dokumentation. Foto je Suchpunkt und Aufmaß sind schnell erledigt. Eine Einmessung durch einen Vermesser muss im Text stehen – sie ist keine Nebenleistung.

Mehrere Suchpunkte auf einer Trasse?

Nennen Sie uns Anzahl, Zieltiefe und Bodenart – wir sagen Ihnen, ob sich der Einsatz für Sie rechnet.

Fragen aus Ausschreibung und Bauleitung

Suchschachtung oder Suchschlitz – was ist das richtige Mittel?

Das hängt davon ab, was unklar ist. Steht die Trasse fest und fehlt nur die Tiefe, reicht der punktuelle Aufschluss. Ist der Verlauf selbst unsicher, führt der Schlitz quer zur vermuteten Achse zum Ergebnis – er schneidet die Leitung auch dann, wenn sie seitlich versetzt liegt. Steht „Schurf“ im Leistungsverzeichnis, fragen wir nach, weil der Begriff je nach Verfasser Leitungssuche oder Baugrundbeurteilung meint.

Ersetzt eine Suchschachtung die Leitungsauskunft?

Nein. Das DVGW-Arbeitsblatt GW 315 (A) von Januar 2020 verpflichtet den Bauausführenden, sich unmittelbar vor Baubeginn Gewissheit über die Lage von Versorgungsanlagen zu verschaffen; Verstöße gegen die Erkundigungs- und Sorgfaltspflicht führen im Schadensfall zur Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB. Die Suchschachtung prüft, ob die Auskunft stimmt – sie kommt danach, nicht statt ihrer.

Ab welchem Abstand zur Leitung darf nicht mehr maschinell gebaggert werden?

Die DGUV Information 203-017 (Ausgabe Februar 2019) legt in Kapitel 6 fest, dass maschineller Aushub bis maximal 30 cm oberhalb oder seitlich der Leitung zulässig ist, und stellt zugleich klar, dass die Schutzabstände nach Maßgabe der Leitungsbetreiber einzuhalten sind. Die Vorgabe des Netzbetreibers geht vor und kann strenger sein. Mehr zu Pflichten und Praxis.

Wie tief kann eine Suchschachtung mit dem Saugbagger gehen?

Das hängt vom Material und von der Konfiguration der Maschine ab; eine allgemeingültige Zahl gibt es dafür nicht. Saugtiefe und Saugentfernung verschieben sich mit dem Boden, mit der Schlauchführung und mit der Saugleistung – in rolligem Sand geht mehr als in bindigem Material, und jeder zusätzliche Meter Schlauch kostet Unterdruck. Nennen Sie uns Zieltiefe und Bodenart, dann sagen wir Ihnen, ob wir das abbilden können.

Wer entsorgt das Material aus der Suchschachtung?

Nicht wir – die Entsorgung erfolgt bauseits und ist nicht Teil unseres Angebots. Wiedereinbaufähiger Boden kann in vielen Fällen zurück in die Schachtung. Gemischtes oder belastetes Material muss deklariert und über einen zugelassenen Weg entsorgt werden. Regeln Sie im Leistungsverzeichnis, wer die Deklarationsanalyse beauftragt und wer den Abtransport übernimmt, sonst wird das zum Streitpunkt bei der Abrechnung.

Übernehmen Sie auch die Leitungsortung?

Nein, Ortung bieten wir nicht als eigene Leistung an. Wir legen frei, was Sie oder der Netzbetreiber geortet beziehungsweise anhand der Bestandsunterlagen verortet haben.

Wie schnell bekommen wir eine Rückmeldung auf eine Anfrage?

Telefonisch erreichbar sind wir montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr. Auf schriftliche Anfragen melden wir uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden zurück. Einen Notdienst rund um die Uhr und feste Reaktionszeiten für den Einsatz selbst sagen wir nicht zu – wann ein Termin möglich ist, hängt von der Auslastung ab und sagen wir Ihnen bei der Rückmeldung.

Was passiert, wenn wir auf eine unbekannte Leitung stoßen?

Dann gilt, was die DGUV Information 203-017 vorgibt: Arbeiten sofort einstellen, die Stelle sichern und kennzeichnen, Leitungsbetreiber und Auftraggeber verständigen. Erdverlegte elektrische Leitungen sind als unter Spannung stehend zu betrachten, solange der Betreiber die Spannungsfreiheit nicht schriftlich bestätigt hat.