Kommunale Aufträge: was vorher geklärt sein muss
Bei kommunalen Aufträgen entscheidet selten der Preis allein, sondern ob Vergabe, Verkehrssicherung und Baumschutz sauber geregelt sind.
Ein Bauhof beauftragt anders als ein Tiefbauunternehmen. Die Arbeit ist dieselbe, aber vor der Beauftragung müssen mehr Stellen zustimmen: die Kämmerei über den Haushaltsansatz, die Vergabestelle über das Verfahren, das Grünflächenamt über den Baum, die Straßenverkehrsbehörde über die Absperrung. Jede dieser Stellen hat eine eigene Bearbeitungszeit, und die längste davon bestimmt den Termin.
Wir führen Saugbaggerarbeiten mit eigenem Bedienpersonal aus und treten nicht als Bauunternehmen auf – was das bedeutet, steht unter Rolle und Grenzen unserer Leistung. Wir übernehmen den Abschnitt, an dem maschinell nicht gearbeitet werden darf, und übergeben ihn offen. Wiederverfüllung, Verdichtung und Oberflächenschluss gehören nicht dazu. Wir orten keine Leitungen, wir entsorgen das Sauggut nicht, wir stellen keine Verkehrssicherung und wir schneiden keine gebundenen Decken.
Was kommunale Auftraggeber bei uns beauftragen
Sechs Aufgaben machen den größten Teil der Anfragen aus Ämtern, Bauhöfen und Eigenbetrieben aus – sie unterscheiden sich weniger in der Technik als darin, wer im Haus die Freigabe erteilt.
Neue Hausanschlüsse, Leuchtenfundamente, Beetumbauten, Wurzelaufbrüche im Gehweg: Fällt der Eingriff in den Wurzelbereich eines geschützten Baums, scheidet maschineller Aushub in der Regel aus. Wir tragen den Boden ab, ohne Werkzeug in den Wurzelraum zu bringen – so läuft der wurzelschonende Aushub ab.
Der Sandfang füllt sich, die Straße staut nach dem nächsten Starkregen. Wir räumen von oben aus, ohne dass jemand einsteigen muss – wann der Saugwagen die bessere Wahl ist, steht unter Schächte, Sandfänge und Gruben leerräumen.
Den alten Fallschutz- oder Spielsand nehmen wir über den Schlauch auf, auch dort, wo kein Fahrzeug auf die Fläche darf – die Maschine bleibt am Weg. Lieferung und Einbau des neuen Sandes gehören nicht dazu. Was sich als Schüttgut aufnehmen lässt, hängt an Korngröße und Feuchte.
Vor Kanal-, Beleuchtungs- und Fernwärmemaßnahmen ist die Frage selten, ob dort etwas liegt, sondern wo genau. Die DGUV Information 203-017 lässt maschinellen Aushub nur bis maximal 30 cm oberhalb oder seitlich der Leitung zu (Ausgabe Februar 2019); die letzten Zentimeter bleiben Handarbeit oder Absaugen. Dafür gibt es die Suchschachtung zur Trassenerkundung.
Schule, Sporthalle, Feuerwehrhaus, Rathausanbau: Für Abdichtung und Dränage muss die Kellerwand frei, ohne dass ein Bagger im Schulhof steht. Der Schlauch geht über die Hecke oder in den Innenhof – Fundamente und Kellerwände freilegen.
Ablagerungen in Pumpensümpfen, Regenrückhaltungen und Kontrollschächten holen wir von außen heraus. Ob das Material fließt oder erst gelockert werden muss, entscheidet über den Zeitansatz – welche Materialien sich absaugen lassen.
Baumschutzsatzung und DIN 18920 sind zwei Ebenen
Beide Ebenen werden regelmäßig vermischt, auch in Leistungsverzeichnissen – sie beantworten aber verschiedene Fragen.
Die Satzung sagt, ob überhaupt gegraben werden darf. Kommunale Baumschutzsatzungen und -verordnungen untersagen im Wurzelbereich geschützter Bäume in der Regel Abgrabungen, Ausschachtungen und Aufschüttungen und sehen für unvermeidbare Eingriffe ein Ausnahme- oder Anzeigeverfahren vor. Welche Bäume erfasst sind, wie der Wurzelbereich abgegrenzt wird und welche Frist vor Baubeginn läuft, steht in Ihrer örtlichen Satzung – und weicht von Gemeinde zu Gemeinde ab.
Die Norm sagt, wie gegraben werden muss. Dass der Bodenabtrag im Wurzelbereich unter Schonung des Wurzelwerks zu erfolgen hat, durch Absaugen oder in Handarbeit, kommt aus DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“. Diese Vorgabe steht nicht in der Satzung. Das Saugverfahren ist im Baumschutz also kein Behelf, sondern ein in der einschlägigen Norm benanntes Verfahren.
„Laut Baumschutzsatzung ist im Wurzelbereich abzusaugen“ ist in dieser Form meist falsch zugeordnet. Die Satzung verbietet den Eingriff oder stellt ihn unter Vorbehalt; das Verfahren für den zugelassenen Eingriff gibt die Norm vor. Für Sie ist der Unterschied praktisch: Die Freigabe holt die Naturschutz- oder Grünbehörde ein, die Ausführungsart gehört ins Leistungsverzeichnis.
Ein zweiter Punkt betrifft die Aktualität: Die RAS-LP 4 von 1999 steht noch in vielen Vergabeunterlagen. Ende 2023 wurde sie durch die R SBB ersetzt – „Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen“, FGSV 293/4. Wer den alten Titel weiterschleppt, schreibt ein Regelwerk aus, das es so nicht mehr gibt.
Eine Rechtsauskunft zu Ihrer Satzung geben wir nicht, und wir prüfen auch nicht, ob ein Baum geschützt ist – maßgeblich sind der Satzungstext und die untere Naturschutzbehörde beziehungsweise das Grünflächenamt. Nennen Sie uns die erteilte Auflage, dann richten wir die Arbeitsweise danach aus und dokumentieren den Abtrag auf Wunsch fotografisch.
Was ein Leistungsverzeichnis für Saugbaggerarbeiten enthalten sollte
Angebote werden unvergleichbar, sobald jeder Bieter eine andere Annahme treffen muss. Bei Saugbaggerarbeiten sind es immer dieselben neun Angaben – die Tabelle ist als Rohmaterial für Ihre Vergabesachbearbeitung gedacht.
| Angabe im Leistungsverzeichnis | Warum sie den Preis bestimmt | Fehlt sie, passiert das |
|---|---|---|
| Anzahl, Lage und Abstand der Punkte | Anfahrt und Aufstellen fallen je Einsatztag an, nicht je Punkt. Der Abstand entscheidet, wie oft umgesetzt wird. | Jeder Bieter unterstellt eine andere Zahl an Umsetzvorgängen. |
| Zieltiefe und Abbruchkriterium je Punkt | „Bis Oberkante Leitung, höchstens 1,50 m unter Gelände“ ist kalkulierbar. | „Bis die Leitung gefunden ist“ ist eine offene Position. |
| Bodenart, soweit bekannt | Feste und verdichtete Böden müssen vor dem Absaugen mit Druckluft gelockert werden. Das kostet Einsatzzeit. | Kalkuliert wird auf Sand, gearbeitet wird im Geschiebemergel – der Nachtrag folgt. |
| Oberfläche und wer sie öffnet | Asphalt, Pflaster, Betonplatte oder Grünfläche. Gebundene Decken schneiden wir nicht. | Die Maschine steht, bis jemand die Decke aufbricht. |
| Verkehrssicherung: wer stellt, wer beantragt | Absperrung und Beschilderung sind eine eigene Leistung mit eigener Standzeit. | Im öffentlichen Verkehrsraum beginnt niemand die Arbeit. |
| Wiederverfüllung, Verdichtung, Oberflächenschluss | Bauleistungen mit eigenem Gewerk – lagenweiser Einbau ist etwas anderes als Verfüllen. | Die Schachtung bleibt offen, die Absperrung läuft weiter. |
| Verbleib des Sauggutes | Wiedereinbau, Zwischenlager oder Entsorgung; dazu, wer die Deklarationsanalyse beauftragt. | Der Posten taucht erst in der Schlussrechnung auf. |
| Zeitfenster und Sperrzeiten | Ferien am Schulstandort, Markttage, Abfuhrtage, Veranstaltungen, Winterdienstbereitschaft. | Der bestätigte Termin kollidiert mit dem Betrieb der Liegenschaft. |
| Dokumentation | Foto und Aufmaß je Punkt sind schnell erledigt und im Angebot enthaltbar. | Eine Einmessung durch einen Vermesser ist keine Nebenleistung und fehlt im Preis. |
Zwei dieser Zeilen erzeugen erfahrungsgemäß die meisten Nachträge: der Boden und das Sauggut. Wie sich beides auf die Kalkulation auswirkt, steht unter Kostenstruktur eines Saugbaggereinsatzes und Verbleib und Entsorgung des Sauggutes.
Welche Unterlagen Vergabestellen üblicherweise fordern
Üblich sind in kommunalen Verfahren Angaben zu Firma, Rechtsform und Handelsregistereintrag, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Eigenerklärungen zur Eignung, Bescheinigungen von Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Krankenkassen sowie ein Nachweis zum Versicherungsschutz. Die Firmen- und Registerangaben stehen in der Tabelle unter Unternehmensdaten. Welche Unterlagen wir darüber hinaus vorlegen, richtet sich nach dem einzelnen Verfahren; klären Sie das mit uns, bevor Sie uns aufnehmen, nicht innerhalb der Angebotsfrist.
Saugbaggerarbeiten für Ihren Bauhof kalkulieren
Nennen Sie uns Standorte, Zieltiefe und Zeitfenster – wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden mit einer belastbaren Einschätzung.
Absperrung, Beschilderung, verkehrsrechtliche Anordnung
Ein Saugbagger ist ein schweres Nutzfahrzeug, das während des Einsatzes steht. Im öffentlichen Verkehrsraum ist die Arbeitsstelle deshalb abzusichern, und dafür braucht es in aller Regel eine Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Welche Absperrgeräte und welche Beschilderung verlangt werden, gibt diese Anordnung vor – nicht der ausführende Betrieb und nicht wir.
Bei kommunalen Aufträgen liegt hier eine Besonderheit: Häufig ist die Kommune selbst Straßenbaulastträgerin, und die Anordnung erteilt eine andere Stelle desselben Hauses. Das verkürzt die Wege, sofern jemand den Vorgang früh anstößt. Auf Kreis- und Landesstraßen sowie an Ortsdurchfahrten ist eine andere Behörde zuständig, und dort ist die Bearbeitungszeit selten eine Woche.
Die Aufteilung, die ins Leistungsverzeichnis gehört: Der Auftraggeber beantragt die Anordnung, stellt Absperrung und Beschilderung und trägt deren Standzeit. Wir arbeiten innerhalb des abgesicherten Bereichs und sichern unseren Arbeitsbereich am Saugkopf. Viele Bauhöfe haben eigene Absperrmittel – wenn das bei Ihnen so ist, gehört es in die Anfrage, weil es den Preis senkt. Ohne gestellte Absperrung beginnen wir im Verkehrsraum nicht; das ist der häufigste Grund für einen Einsatztag, der zum Wartetag wird. Was sonst noch vor der Anfahrt stehen muss, steht in der Checkliste zur Vorbereitung der Baustelle.
Wiederkehrende Arbeiten in einen Einsatztag bündeln
Sandfangreinigung und Spielplatzpflege haben eine Eigenschaft, die Havarien nicht haben: Sie sind vorhersehbar. Der Sandfang setzt sich jedes Jahr zu, der Fallschutzsand wird nach dem Intervall Ihres Betreiberkonzepts getauscht. Planbarkeit ist der wirksamste Hebel, mit dem sich die Nebenkosten eines Saugbaggereinsatzes spürbar drücken lassen.
Der Grund steht in der Kalkulation: Anfahrt, Aufstellen und Rüstzeit fallen je Einsatztag an und nicht je Standort. Ein einzelner Sandfang trägt diese Zeit allein, acht Sandfänge im selben Ortsteil teilen sie sich. Wie schwer die Anfahrt dabei wiegt, hängt daran, wo Ihre Gemeinde liegt. Wir arbeiten von Flughafenstraße 52a in Hamburg-Fuhlsbüttel aus, im Norden der Stadt. Norderstedt liegt 7 Kilometer entfernt und ist in 12 Minuten erreicht – das ist die Nachbarstadt, nicht das Umland. Pinneberg braucht 24 Minuten, Ahrensburg 33, Elmshorn 36, Wedel 39 und Bad Oldesloe 44. Für die Bauhöfe dieser Städte bleibt die Anfahrt unter einer Dreiviertelstunde je Richtung.
Weiter draußen entscheidet nicht die Landesgrenze, sondern die Elbe. Nach Norden tragen A7 und A23 durch: Neumünster liegt 59 Kilometer entfernt und ist in 44 Minuten erreicht, Itzehoe bei 57 Kilometern in denselben 44 Minuten. Nach Süden liegt die Elbquerung dazwischen: Buxtehude ist mit 46 Kilometern deutlich näher als Neumünster und braucht mit 58 Minuten trotzdem länger. Wer südlich der Elbe baut, sollte für die Anfahrt deshalb Zeit einplanen, die auf der Karte nicht zu sehen ist. Alle Werte sind Straßenrouten bei freier Fahrt, Ziel jeweils Stadtzentrum; die vollständige Aufstellung mit Kilometern und Fahrminuten steht auf den Regionalseiten.
Eine Bündelung braucht eine Liste statt einer Einzelanfrage: Standorte mit Adresse, Zugänglichkeit und geschätzter Menge, dazu die Standorte, die an bestimmten Tagen betrieblich ausfallen. Daraus bauen wir eine Reihenfolge nach Fahrweg und sagen Ihnen, wie viele Standorte realistisch in einen Tag passen. Ob Sie über Einzelaufträge oder über eine Rahmenvereinbarung mit Abrufen vergeben, entscheidet Ihre Vergabestelle; für die Ausführung macht es keinen Unterschied.
Einen Punkt regeln Sie dabei besser einmal grundsätzlich als bei jedem Abruf neu: den Verbleib des Materials. Sandfanginhalt und alter Spielsand sind selten wiedereinbaufähig. Deklaration, Container und Abtransport organisiert der Auftraggeber oder ein Entsorgungsfachbetrieb – wir nehmen das Material auf und geben es dorthin, wo es nach Absprache hinsoll.
Fragen aus Bauhof, Amt und Vergabestelle
Sind Sie präqualifiziert oder zertifiziert?
Nein. Eine Präqualifikation und Zertifikate legen wir nicht vor. Firmen-, Register- und Steuerangaben stehen in der Tabelle unter Unternehmensdaten. Welche Unterlagen wir für Ihr konkretes Verfahren beibringen können, klären wir vorab – sprechen Sie uns an, bevor Sie uns in eine Ausschreibung aufnehmen.
Stellen Sie die Absperrung für die Arbeitsstelle?
Nein. Verkehrssicherung ist nicht Teil unserer Leistung. Die verkehrsrechtliche Anordnung beantragt der Auftraggeber, Absperrung und Beschilderung werden bauseits gestellt. Wir arbeiten innerhalb des abgesicherten Bereichs und beginnen im öffentlichen Verkehrsraum nicht, bevor er steht. Hat Ihr Bauhof eigene Absperrmittel, nennen Sie das in der Anfrage – es senkt den Preis.
Verfüllen und verdichten Sie die Schachtung wieder?
Nein. Wiederverfüllung, Verdichtung und Oberflächenschluss sind Bauleistungen und gehören als eigene Positionen ins Leistungsverzeichnis, mit Zuordnung zum ausführenden Gewerk. Wir übergeben den freigelegten Abschnitt offen. Wer unter Verkehrsflächen nur verfüllt statt lagenweise einzubauen und zu verdichten, sieht die Stelle ein Jahr später als Setzung wieder.
Dürfen wir im Wurzelbereich eines geschützten Straßenbaums überhaupt arbeiten lassen?
Das entscheiden wir nicht und beurteilen es auch nicht. Ob der Baum geschützt ist, ob eine Ausnahme oder Anzeige erforderlich ist und welche Frist dabei läuft, ergibt sich aus der örtlichen Baumschutzsatzung; Ansprechpartner ist die untere Naturschutzbehörde beziehungsweise das Grünflächenamt. Liegt die Auflage vor, richten wir die Ausführung danach aus: Der Abtrag im Wurzelbereich erfolgt nach DIN 18920 durch Absaugen oder in Handarbeit. Einzelheiten zum wurzelschonenden Aushub.
Wer entsorgt den alten Spielsand oder den Sandfanginhalt?
Nicht wir – die Entsorgung erbringen wir nicht als eigene Leistung. Wir nehmen das Material auf und geben es in den bereitgestellten Container oder an die vereinbarte Stelle. Deklaration, Transport und Entsorgung laufen über den Auftraggeber oder einen Entsorgungsfachbetrieb. Regeln Sie das vor dem Einsatz, sonst steht der Posten nicht im Angebot, sondern in der Schlussrechnung.
Können mehrere Standorte an einem Tag abgearbeitet werden?
Häufig ja, und genau dafür lohnt die Bündelung. Wie viele es werden, hängt am Abstand zwischen den Standorten, an der Menge je Standort und daran, ob umgesetzt werden muss oder der Schlauchträger reicht. Schicken Sie uns die Liste mit Adressen und geschätzten Mengen, dann bauen wir daraus eine Reihenfolge und nennen eine realistische Zahl statt einer optimistischen.
Können Sie kurzfristig einspringen, wenn beim Bauhof etwas ausfällt?
Das hängt an der Auslastung, und mehr sagen wir dazu nicht zu. Telefonisch erreichbar sind wir Mo–Fr 07:00–18:00 Uhr, auf schriftliche Anfragen melden wir uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden. Eine Rufbereitschaft rund um die Uhr und feste Reaktionszeiten in Stunden sagen wir nicht zu. In Hamburg und in den angrenzenden Städten – Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg – lässt sich ein kurzfristiger Termin eher einschieben als in Schleswig, Flensburg oder Husum.
Brauchen Sie jemanden vom Bauhof vor Ort?
Ja, eine Person mit Entscheidungsbefugnis. Wo genau freigelegt werden soll, wie weit der Arbeitsbereich reicht, was bereits geortet ist und wohin das Material geht: Das sind Entscheidungen, die im laufenden Einsatz anfallen. Ohne diese Person arbeiten wir mit Annahmen, und Annahmen sind auf einer Baustelle die teuerste Variante.